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Digitale Beweismittel im Sexualstrafrecht

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Smartphones, Messenger, Fotos, Dateien und Cloud-Daten spielen in Sexualstrafverfahren eine immer größere Rolle.

Bei einem Verfahren wegen Vergewaltigung oder sexuellem Übergriff können Nachrichten zwischen den Beteiligten wichtig sein.

Bei Ermittlungen wegen § 184b oder § 184c StGB stehen dagegen häufig Dateien, Accounts, Speichermedien und forensische Geräteauswertungen im Mittelpunkt.

Digitale Daten können belastend sein.

Sie können aber ebenso

  • einen Tatvorwurf relativieren,
  • zeitliche Abläufe widerlegen,
  • eine Aussage überprüfen oder
  • bislang unbeachtete entlastende Informationen enthalten.

Entscheidend ist deshalb nicht nur:

Welche Daten wurden gefunden?

Sondern insbesondere:

Woher stammen sie? Wann entstanden sie? Wer hatte Zugriff? In welchem Zusammenhang stehen sie? Und welche strafrechtlichen Schlussfolgerungen lassen sich daraus tatsächlich ziehen?

Die Strafverteidiger von Menz & Partner verteidigen Beschuldigte in Sexualstrafverfahren mit digitalen Beweismitteln.

Memmingen · Kempten · Illertissen · Süddeutschland

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Welche digitalen Beweismittel können im Sexualstrafrecht relevant sein?

Je nach Tatvorwurf können Ermittlungsbehörden eine Vielzahl digitaler Informationen auswerten.

Dazu gehören beispielsweise:

  • WhatsApp-Nachrichten,
  • Signal- oder Telegram-Chats,
  • SMS,
  • E-Mails,
  • Instagram- und andere Social-Media-Nachrichten,
  • Fotos,
  • Videos,
  • Audiodateien,
  • Standortinformationen,
  • Browserdaten,
  • Cloud-Speicher,
  • Benutzerkonten,
  • Smartphone-Daten,
  • Computerdateien,
  • externe Festplatten,
  • USB-Sticks,
  • Metadaten und Zeitstempel.

Welche Informationen tatsächlich relevant sind, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.

Laptop, Handy, Speicherkarten

Digitale Beweise bei Vergewaltigung und § 177 StGB

Bei Vorwürfen nach § 177 StGB kann die Kommunikation zwischen den Beteiligten von erheblicher Bedeutung sein.

Das gilt insbesondere, wenn die entscheidenden sexuellen Handlungen nicht von neutralen Zeugen beobachtet wurden.

Dann können Nachrichten helfen, den zeitlichen und persönlichen Zusammenhang zu rekonstruieren.

Relevant können beispielsweise sein:

Kommunikation vor dem Treffen

  • Wie kam das Treffen zustande?
  • Was wurde vereinbart?
  • Wie kommunizierten die Beteiligten miteinander?
  • Welche Beziehung bestand zwischen ihnen?

Kommunikation nach dem behaupteten Geschehen

Relevant können auch spätere Nachrichten sein.

Dabei verbietet sich jedoch eine pauschale Bewertung nach dem Motto:

„Wer danach noch Kontakt hatte, kann nicht Opfer einer Sexualstraftat gewesen sein.“

Eine solche Schlussfolgerung wäre unzulässig.

Kommunikation nach einem behaupteten Tatgeschehen ist ein Beweismittel unter mehreren und muss im konkreten Zusammenhang bewertet werden.



Rechtsanwältin Sarah Einsiedler

Welche Beweise können einen falschen Vorwurf widerlegen?

  • Nachrichten und Chats

    WhatsApp, SMS, Instagram, Signal, Telegram oder andere Kommunikation können zeitliche Abläufe oder das Verhältnis der Beteiligten dokumentieren.

    Wichtig ist regelmäßig der vollständige Gesprächsverlauf, nicht nur eine einzelne Nachricht.

  • Zeugen

    Personen können möglicherweise Angaben machen über

    • den Ablauf vor einem Treffen,
    • den Zustand der Beteiligten,
    • Äußerungen nach dem Geschehen,
    • spätere Kontakte,
    • sonstige relevante Umstände.
  • Fotos und Videos

    Bildmaterial kann insbesondere Zeitpunkte, Orte oder bestimmte Abläufe dokumentieren.

  • Standortinformationen

    Je nach Verfahren können Standort- oder Bewegungsdaten relevant sein.

  • Kalender, Buchungen und andere Dokumente

    Auch scheinbar nebensächliche Informationen können helfen, zeitliche Abläufe zu rekonstruieren.

  • Digitale Metadaten

    Zeitstempel oder andere technische Informationen können im Einzelfall Bedeutung erlangen.

    [Digitale Beweismittel im Sexualstrafrecht]

Bewusst falsche Verdächtigung

Eine bewusste falsche Beschuldigung kann selbst strafrechtlich relevant sein.

§ 164 StGB stellt unter bestimmten Voraussetzungen die falsche Verdächtigung unter Strafe.

Erforderlich ist dabei insbesondere eine Verdächtigung wider besseres Wissen mit der Absicht, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen einen anderen herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Das bedeutet zugleich:

Nicht jede Einstellung und nicht jeder Freispruch beweist eine strafbare falsche Verdächtigung.

Dass sich ein Tatvorwurf nicht beweisen lässt, bedeutet nicht automatisch, dass die beschuldigende Person wusste, dass ihre Angaben falsch waren.

Polizeiauto

Der vollständige Chat ist wichtiger als ein einzelner Screenshot

In Ermittlungsakten finden sich teilweise einzelne Screenshots oder ausgewählte Nachrichten.

Eine isolierte Nachricht kann jedoch einen anderen Eindruck vermitteln als der vollständige Gesprächsverlauf.

Für die Verteidigung kann deshalb wichtig sein:

  • Welche Nachrichten gingen unmittelbar voraus?
  • Was wurde anschließend geschrieben?
  • Fehlen Teile der Kommunikation?
  • Wann wurden Nachrichten versandt?
  • Stammt der Screenshot tatsächlich aus dem behaupteten Chat?
  • Gibt es auf dem Gerät noch den vollständigen Verlauf?

Der Kontext kann für die Bedeutung einer Nachricht entscheidend sein.

Chat auf Smartphone

Screenshots als Beweismittel

Screenshots können im Strafverfahren relevant sein.

Sie sollten aber nicht automatisch mit einer vollständigen technischen Sicherung des zugrunde liegenden Kommunikationsverlaufs gleichgesetzt werden.

Zu prüfen können beispielsweise sein:

  • Herkunft des Screenshots,
  • Zeitpunkt,
  • Vollständigkeit,
  • sichtbarer Account oder Kontakt,
  • möglicher Gesprächskontext,
  • weitere vorhandene Nachrichten,
  • technische Originaldaten.

Je wichtiger eine einzelne Nachricht für den Tatvorwurf ist, desto wichtiger kann die Frage nach ihrer vollständigen Einordnung sein.

Person tippt auf Smartphone einen Chat

Smartphone-Auswertung

Smartphones enthalten häufig weit mehr Informationen als nur sichtbare Nachrichten.

Je nach Gerät, Software und Untersuchungsmethode können bei einer forensischen Auswertung beispielsweise relevant werden:

  • Kontakte,
  • Nachrichten,
  • Fotos,
  • Videos,
  • App-Daten,
  • Benutzerkonten,
  • Browserinformationen,
  • Dateien,
  • Metadaten,
  • Standortinformationen,
  • Cloud-Verbindungen.

Welche Daten tatsächlich ausgelesen werden können, hängt vom konkreten Gerät und dessen Zustand ab.

Pauschale Aussagen wie

„Die Polizei kann immer alles wiederherstellen“

oder

„Gelöschte Daten sind endgültig weg“

sind deshalb unseriös.

Gutachten Papierstapel

Gelöschte Daten

Ob gelöschte Nachrichten oder Dateien noch ausgewertet werden können, hängt unter anderem ab von

  • Gerät,
  • Betriebssystem,
  • Speichermedium,
  • verwendeter App,
  • Art der Löschung,
  • zwischenzeitlicher Nutzung,
  • vorhandenen Backups oder Cloud-Daten.

Entscheidend ist deshalb, welche konkreten Ergebnisse die forensische Untersuchung tatsächlich erbracht hat.

Auch ein Hinweis auf eine ehemals vorhandene Datei ist nicht automatisch mit dem vollständigen Inhalt dieser Datei gleichzusetzen.

Festplatte Computer

Metadaten und Zeitstempel

Digitale Dateien können zusätzliche technische Informationen enthalten.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Erstellungszeitpunkt,
  • Änderungszeitpunkt,
  • Speicherpfad,
  • Dateiname,
  • Dateigröße,
  • technische Eigenschaften.

Solche Metadaten können für die Rekonstruktion eines Sachverhalts wichtig sein.

Sie müssen jedoch technisch richtig interpretiert werden.

Ein Zeitstempel beantwortet beispielsweise nicht zwangsläufig die Frage, wann ein konkreter Nutzer eine Datei bewusst wahrgenommen hat.

Rechtsanwältin Sarah Einsiedler

Häufige Themen

Was prüft die Verteidigung bei digitalen Beweismitteln?

  • 1. Welche Daten liegen überhaupt vor?

    Zunächst muss festgestellt werden, welche digitalen Informationen Teil der Ermittlungsakte sind.

  • 2. Woher stammen die Daten?

    Smartphone, Cloud, Messenger, Provider oder anderes System?

  • 3. Wie wurden sie gesichert?

    Welche technische Untersuchung wurde durchgeführt?

  • 4. Wem werden sie zugeordnet?

    Account, Gerät und konkreter Nutzer müssen auseinandergehalten werden.

  • 5. Was beweisen die Daten tatsächlich?

    Aus technischen Fakten dürfen keine weitergehenden Schlussfolgerungen gezogen werden, als die Daten tragen.

  • 6. Gibt es entlastende Informationen?

    Auch nicht von den Ermittlungsbehörden hervorgehobene Daten können relevant sein.

  • 7. Ist eine eigene technische Prüfung erforderlich?

    Bei komplexen Verfahren kann es sinnvoll sein, technische Fragestellungen mit sachverständiger Unterstützung zu überprüfen.

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Weitere Themen

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Digitale Beweismittel im Sexualstrafrecht – technische Daten richtig einordnen

Digitale Beweismittel können in einem Sexualstrafverfahren entscheidend sein.

Sie dürfen aber nicht auf einzelne Screenshots, Dateien oder technische Fundstellen reduziert werden.

Für eine belastbare Bewertung muss geklärt werden:

Woher stammen die Daten? Wie wurden sie gespeichert? Wem sind sie zuzuordnen? In welchem Kontext stehen sie? Und welche strafrechtlichen Schlussfolgerungen tragen sie tatsächlich?

Die Strafverteidiger von Menz & Partner vertreten Beschuldigte in Sexualstrafverfahren mit digitalen Beweismitteln von unseren Standorten:

Memmingen · Kempten · Illertissen

sowie im weiteren süddeutschen Raum.





Häufige Fragen zu digitalen Beweismitteln