
Haus-durchsuchung wegen Kinderpornografie – § 184b StGB: Was jetzt?
Ihre Wohnung wurde wegen des Verdachts auf Kinderpornografie beziehungsweise kinderpornografische Inhalte nach § 184b StGB durchsucht?
Smartphone, Computer, Festplatten oder andere Datenträger wurden beschlagnahmt?
Dann gilt zunächst:
Machen Sie keine Angaben zu Dateien, Geräten, Accounts oder dem Tatvorwurf. Löschen oder verändern Sie keine Daten. Lassen Sie zunächst die Ermittlungsakte und die digitalen Beweismittel prüfen.
Gerade bei Ermittlungen nach § 184b StGB spielen technische Fragen häufig eine entscheidende Rolle. Dass eine Datei, ein Account oder eine IP-Adresse mit einer Person in Verbindung gebracht wird, beantwortet noch nicht sämtliche strafrechtlich relevanten Fragen.
Zu prüfen ist vielmehr der konkrete Ermittlungsweg und die gesamte digitale Beweislage.
Die Strafverteidiger von Menz & Partner verteidigen Beschuldigte in Verfahren nach § 184b StGB. Zu unserem Team gehören mehrere Fachanwälte für Strafrecht.
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24h-Notruf in dringenden Strafsachen:
Die Polizei ist noch in Ihrer Wohnung – was sollten Sie jetzt tun?
1. Keine Angaben zu Dateien und Geräten machen
Erklären Sie nicht spontan:
- wem ein Smartphone gehört,
- wer einen Computer benutzt,
- wer Zugriff auf einen Account hat,
- weshalb eine bestimmte App installiert ist,
- wie eine Datei auf ein Gerät gelangt ist,
- ob Sie eine Datei gesehen haben,
- welche Cloud-Dienste Sie verwenden,
- warum ein bestimmter Chat existiert.
Gerade solche Angaben können später für die Zuordnung digitaler Beweismittel relevant werden.
2. Schweigen Sie zum Tatvorwurf
Sie müssen als Beschuldigter den gegen Sie erhobenen Verdacht nicht während der Durchsuchung erklären oder widerlegen.
Auch wenn Ihnen sofort eine plausible Erklärung einfällt, kennen Sie zu diesem Zeitpunkt regelmäßig noch nicht die vollständigen Ermittlungsergebnisse.
3. Leisten Sie keinen Widerstand
Versuchen Sie nicht, eine angeordnete Durchsuchung körperlich zu verhindern.
Ob Durchsuchung, Sicherstellung oder Beschlagnahme rechtmäßig waren, kann anschließend rechtlich geprüft werden.
4. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen
Prüfen Sie insbesondere:
- welcher Tatvorwurf genannt wird,
- gegen wen sich das Verfahren richtet,
- welche Räume durchsucht werden dürfen,
- welche Gegenstände gesucht werden,
- wann der Beschluss erlassen wurde.
Bewahren Sie den Beschluss anschließend auf.
5. Kontaktieren Sie möglichst früh einen Strafverteidiger
Bei einer laufenden Durchsuchung können Sie anwaltlichen Rat einholen.
6. Lassen Sie dokumentieren, was mitgenommen wird
Verlangen Sie ein Verzeichnis der sichergestellten beziehungsweise beschlagnahmten Gegenstände.
Notieren Sie gegebenenfalls zusätzlich selbst, welche Geräte mitgenommen wurden.
7. Löschen Sie anschließend keine Daten
Löschen Sie nach der Durchsuchung keine Nachrichten, Dateien, Accounts, Cloud-Inhalte oder Daten auf noch vorhandenen Geräten.
Auch vermeintlich unwichtige Daten können später für die Verteidigung relevant werden.

Warum gibt es bei § 184b StGB so häufig Hausdurchsuchungen?
Bei Ermittlungen wegen kinderpornografischer Inhalte stehen häufig digitale Beweismittel im Mittelpunkt.
Die Ermittlungsbehörden versuchen beispielsweise festzustellen,
- welche Dateien vorhanden waren,
- welche Geräte benutzt wurden,
- welche Accounts verwendet wurden,
- ob Inhalte abgerufen oder gespeichert wurden,
- ob Inhalte weitergegeben wurden,
- welcher Nutzer hinter bestimmten digitalen Aktivitäten stand.
Eine Hausdurchsuchung soll deshalb häufig Smartphones, Computer, Speichermedien und andere elektronische Beweismittel sichern.
Mitgenommen werden können beispielsweise:
- Smartphones,
- Laptops,
- Desktop-Computer,
- Tablets,
- externe Festplatten,
- USB-Sticks,
- Speicherkarten,
- NAS-Systeme,
- sonstige elektronische Datenträger.
Auch Zugangsdaten, Accounts und Cloud-Speicher können für die weiteren Ermittlungen Bedeutung erhalten.

Wie entstehen Ermittlungsverfahren wegen § 184b StGB?
Ermittlungsverfahren können auf sehr unterschiedlichen Wegen entstehen.
Ein möglicher Ausgangspunkt sind Hinweise von Internet- oder Plattformanbietern.
Eine besondere Rolle spielt dabei das US-amerikanische National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC).
US-amerikanische Internetanbieter und Serviceprovider können verdächtige Inhalte melden. NCMEC leitet Hinweise mit Deutschlandbezug an das Bundeskriminalamt weiter. Das BKA prüft diese Hinweise und gibt relevante Vorgänge an die zuständigen Polizeibehörden der Länder weiter.
Dabei können unter anderem Informationen zu einem verwendeten Account oder einer IP-Adresse Bestandteil des Hinweises sein.
Ein solcher Hinweis ist jedoch zunächst Ausgangspunkt von Ermittlungen.
Im konkreten Strafverfahren muss anschließend unter anderem geprüft werden:
- welchem Anschluss eine IP-Adresse zugeordnet wurde,
- wer Zugang zu diesem Anschluss hatte,
- welcher Account betroffen ist,
- welchem Nutzer konkrete Handlungen zugeordnet werden können,
- welche Dateien tatsächlich Gegenstand des Hinweises waren,
- welche weiteren Erkenntnisse die Ermittlungsbehörden gewonnen haben.
Ein Internetanschluss, ein Account und eine konkrete strafrechtlich verantwortliche Person sind nicht automatisch dasselbe.
Die tatsächliche Zuordnung muss deshalb im Einzelfall untersucht werden.

Wichtige Fragen
Wie lange dauert die Auswertung der Geräte?
Eine allgemeingültige Dauer gibt es nicht.
Sie hängt unter anderem davon ab,
- wie viele Geräte sichergestellt wurden,
- welche Datenmengen vorhanden sind,
- welche Untersuchungen angeordnet wurden,
- wie aufwendig die technische Auswertung ist,
- wie stark die zuständigen Ermittlungsstellen ausgelastet sind.
Die Auswertung kann deshalb erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.
Die Verteidigung sollte dennoch nicht einfach darauf warten, dass die Ermittlungsbehörden irgendwann sämtliche Geräte ausgewertet haben.
Nach Mandatierung kann zunächst Akteneinsicht beantragt und geprüft werden, auf welcher Grundlage die Durchsuchung erfolgt ist.

Weitere wichtige Fragen
Wie läuft die Verteidigung nach einer Haus-durchsuchung wegen § 184b ab?
1. Durchsuchungsunterlagen prüfen
Zunächst prüfen wir den Durchsuchungsbeschluss und die weiteren ausgehändigten Unterlagen.
Dadurch lässt sich häufig bereits erkennen, welcher konkrete Tatverdacht besteht und wodurch das Ermittlungsverfahren ausgelöst wurde.
2. Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden übernehmen
Nach Mandatierung übernehmen wir die weitere Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft.
Sie müssen den Tatvorwurf nicht selbst erklären.
3. Akteneinsicht beantragen
Wir beantragen Einsicht in die Ermittlungsakte.
Entscheidend ist insbesondere:
Was haben die Ermittlungsbehörden tatsächlich gegen Sie in der Hand?
4. Ermittlungsweg nachvollziehen
Wir prüfen, wie das Verfahren entstanden ist.
Beispielsweise:
- Providerhinweis,
- NCMEC-Hinweis,
- Accountdaten,
- IP-Zuordnung,
- Erkenntnisse aus einem anderen Ermittlungsverfahren,
- sonstige digitale Ermittlungsansätze.
5. Technische Beweise prüfen
Nach Vorliegen der entsprechenden Unterlagen wird geprüft, welche technischen Feststellungen getroffen wurden und welche Schlussfolgerungen daraus tatsächlich gezogen werden können.
6. Individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln
Erst danach wird entschieden,
- ob weiter geschwiegen wird,
- ob eine Einlassung sinnvoll ist,
- welche Beweismittel für die Verteidigung relevant sind,
- welche rechtlichen Schritte gegen Ermittlungsmaßnahmen in Betracht kommen.

Polizeiliche Vorladung nach der Hausdurchsuchung
Nach einer Hausdurchsuchung kann zusätzlich eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erfolgen.
Machen Sie auch dann keine vorschnelle Aussage.
Gerade nach einer Durchsuchung besitzen die Ermittlungsbehörden möglicherweise bereits umfangreiche technische Informationen, die Sie selbst noch nicht kennen.
Eine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht kann deshalb erhebliche strategische Nachteile haben.
Ist nach einer Hausdurchsuchung schon alles entschieden?
Nein.
Eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung setzt einen strafprozessual erforderlichen Tatverdacht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Durchsuchung voraus.
Sie ist aber keine Feststellung Ihrer Schuld.
Gerade bei digitalen Ermittlungsverfahren können zwischen dem ursprünglichen Verdacht und der späteren Bewertung der vollständigen Beweislage erhebliche Unterschiede bestehen.
Entscheidend ist deshalb, was die weitere Auswertung tatsächlich ergibt und ob Ihnen die strafrechtlich relevanten Handlungen nachgewiesen werden können.

Fragen? Nehmen sie Kontakt auf!
Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie – jetzt Strafverteidiger kontaktieren
Eine Hausdurchsuchung wegen § 184b StGB ist eine ernsthafte Situation.
Gerade bei digital geführten Ermittlungsverfahren sollte die Verteidigung aber nicht auf Vermutungen gestützt werden.
Entscheidend ist:
Welche Dateien gibt es tatsächlich? Welche technischen Daten liegen vor? Welcher Person können welche Handlungen nachgewiesen werden? Und was ergibt sich aus der vollständigen Ermittlungsakte?
Machen Sie deshalb keine vorschnellen Angaben.
Die Strafverteidiger von Menz & Partner vertreten Beschuldigte bei Ermittlungen nach § 184b StGB insbesondere von unseren Standorten:
Memmingen · Kempten · Illertissen
sowie im weiteren süddeutschen Raum.