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Anwalt bei Vorwurf Cybergrooming – Strafverteidigung

Unterstrich Überschrift

Unter Cybergrooming versteht man die gezielte Kontaktaufnahme mit Kindern über Internet, Messenger, soziale Netzwerke oder andere digitale Kommunikationswege mit sexueller Zielrichtung.

Strafrechtlich können dabei insbesondere §§ 176a und 176b StGB relevant sein.

Da diese Verfahren regelmäßig auf Chatverläufen und anderen digitalen Daten beruhen, kommt es entscheidend darauf an:

Was wurde tatsächlich geschrieben? Wer nutzte den Account? Welche Absicht lässt sich aus dem vollständigen Kommunikationsverlauf nachweisen?

Die Strafverteidiger von Menz & Partner verteidigen Beschuldigte bei Cybergrooming-Vorwürfen. Zu unserem Team gehören mehrere Fachanwälte für Strafrecht.

Memmingen · Kempten · Illertissen · Süddeutschland


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Wann ist Cybergrooming strafbar?

„Cybergrooming“ ist kein eigener Begriff des Strafgesetzbuchs.

Zentral ist insbesondere § 176b StGB – Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Danach kann sich strafbar machen, wer auf ein Kind durch Inhalte einwirkt, um

  • das Kind zu bestimmten sexuellen Handlungen zu bringen oder
  • bestimmte Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten vorzubereiten.

Als Kinder gelten Personen unter 14 Jahren.

Auch § 176a StGB kann relevant sein, etwa wenn auf ein Kind durch pornografische Inhalte oder entsprechende Reden eingewirkt wird.

Erpresser vor Computer

Welche Strafe droht bei § 176b StGB?

Die Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176b StGB wird mit

Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren

bestraft.

Bei anderen Tatvarianten – insbesondere nach § 176a StGB – können höhere Strafrahmen gelten.

Deshalb muss zunächst genau geklärt werden, welche Vorschrift und welche konkrete Handlung Gegenstand des Ermittlungsverfahrens sind.

Person in U-Haft mit Handschellen

Reicht ein sexueller Chat bereits aus?

Nicht jeder Chat mit sexuellem Inhalt erfüllt automatisch § 176b StGB.

Entscheidend ist insbesondere, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des Einwirkens auf ein Kind mit der erforderlichen Zielrichtung nachgewiesen werden können.

Für die Verteidigung kann deshalb der vollständige Chatverlauf entscheidend sein:

  • Wie begann die Kommunikation?
  • Welche Person brachte sexuelle Themen ein?
  • Was wurde konkret geschrieben?
  • Welche Aufforderungen wurden ausgesprochen?
  • Welche Bilder oder Dateien wurden versandt?
  • Welche Absicht ergibt sich aus dem Gesamtverlauf?

Einzelne Nachrichten sollten nicht losgelöst vom vollständigen Gespräch bewertet werden.

Chat auf Smartphone

Was gilt, wenn gar kein echtes Kind beteiligt war?

Auch das kann strafbar sein.

§ 176b Abs. 3 StGB erfasst unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich Fälle, in denen die Tat nur deshalb nicht vollendet wird, weil der Beschuldigte irrtümlich davon ausgeht, mit einem Kind zu kommunizieren.

Das kann beispielsweise bei Ermittlungen relevant werden, bei denen sich hinter einem vermeintlichen Kinderprofil tatsächlich ein Erwachsener befindet.

Eine Verteidigung mit dem bloßen Hinweis

„Es war doch gar kein echtes Kind“

greift deshalb nicht zwangsläufig.

Entscheidend sind die genaue Kommunikation und die gesetzlichen Voraussetzungen der Versuchsstrafbarkeit.

Polizeibeamter

Welche Rolle spielt das behauptete Alter?

Das Alter der Person beziehungsweise das Alter, von dem der Beschuldigte ausging, kann eine zentrale Rolle spielen.

Zu prüfen ist beispielsweise:

  • Welches Alter wurde im Profil angegeben?
  • Was wurde im Chat zum Alter gesagt?
  • Gab es widersprüchliche Angaben?
  • Wann erfuhr der Beschuldigte welches Alter?
  • Welche Kommunikation fand danach statt?

Gerade bei Online-Plattformen darf nicht vorschnell aus einem einzelnen Profilmerkmal auf die Kenntnis oder Vorstellung des Nutzers geschlossen werden.

Mann am Laptop mit transparent erscheinenden Daten.

Chats sind das zentrale Beweismittel

Cybergrooming-Verfahren werden häufig maßgeblich anhand digitaler Kommunikation geführt.

Dazu können gehören:

  • WhatsApp,
  • Instagram,
  • Snapchat,
  • Telegram,
  • Discord,
  • Gaming-Chats,
  • Dating- oder Social-Media-Plattformen.

Für die Verteidigung ist der vollständige Kommunikationsverlauf wichtig.

Ein einzelner Screenshot kann einen anderen Eindruck vermitteln als mehrere Wochen oder Monate Kommunikation.



Laptop, Handy, Speicherkarten

Häufige Fragen

Wie läuft die Verteidigung ab?

  • 1. Tatvorwurf klären

    Welche konkrete Handlung und welche Vorschrift werden vorgeworfen?

  • 2. Ermittlungsakte prüfen

    Welche Chats, Screenshots, Accounts und sonstigen Daten liegen vor?

  • 3. Kommunikation vollständig analysieren

    Einzelne Nachrichten werden im zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang bewertet.

  • 4. Nutzerzuordnung prüfen

    Es wird untersucht, wem konkrete Kommunikation technisch und tatsächlich zugeordnet werden kann.

  • 5. Verteidigungsstrategie festlegen

    Erst danach wird über Schweigen oder eine Einlassung entschieden.

Ein an der Wand hängendes Paar Boxhandschuhe.

Fragen? Nehmen sie Kontakt auf!

Vorwurf Cybergrooming – digitale Beweise genau prüfen

Bei Cybergrooming-Verfahren entscheidet häufig der konkrete Inhalt digitaler Kommunikation.

Es muss deshalb genau geprüft werden:

Was wurde geschrieben? Welches Alter war bekannt? Welche Absicht ergibt sich aus dem gesamten Verlauf? Und welchem Nutzer lässt sich die Kommunikation tatsächlich zuordnen?

Die Strafverteidiger von Menz & Partner vertreten Beschuldigte bei Cybergrooming-Vorwürfen von unseren Standorten:

Memmingen · Kempten · Illertissen

sowie im weiteren süddeutschen Raum.





Häufige Fragen zu Cyber-grooming