
Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht
Bei vielen Verfahren wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder eines sexuellen Übergriffs gibt es keine neutralen Tatzeugen.
Der Tatvorwurf beruht dann möglicherweise im Wesentlichen auf der Aussage einer Person, während der Beschuldigte den Vorwurf bestreitet oder von seinem Schweigerecht Gebrauch macht.
Häufig fällt dafür der Begriff:
„Aussage gegen Aussage“.
Eine solche Beweissituation bedeutet weder automatisch einen Freispruch noch automatisch eine Verurteilung.
Entscheidend ist vielmehr, ob sich das Gericht nach einer sorgfältigen Würdigung aller vorhandenen Beweise von dem Tatvorwurf überzeugen kann.
Gerade deshalb kommt der detaillierten Analyse der belastenden Aussage und ihrer Entstehungsgeschichte im Sexualstrafrecht besondere Bedeutung zu.
Die Strafverteidiger von Menz & Partner verteidigen Beschuldigte in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren. Zu unserem Team gehören mehrere Fachanwälte für Strafrecht.
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Was bedeutet „Aussage gegen Aussage“?
Von einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation wird insbesondere gesprochen, wenn der Tatnachweis im Kern davon abhängt, ob das Gericht den Angaben des einzigen Belastungszeugen folgt.
Typische Beispiele im Sexualstrafrecht sind Vorwürfe wie:
- Vergewaltigung,
- sexueller Übergriff,
- sexuelle Nötigung,
- sexueller Missbrauch,
- bestimmte Fälle sexueller Belästigung.
Häufig haben sich nur die unmittelbar Beteiligten in der konkreten Tatsituation befunden.
Dann existiert möglicherweise kein Zeuge, der das eigentliche Geschehen unmittelbar beobachtet hat.
Das bedeutet allerdings nicht, dass überhaupt keine weiteren Beweismittel vorhanden wären.
Relevant sein können beispielsweise:
- Nachrichten vor und nach dem Geschehen,
- Aussagen gegenüber Freunden oder Angehörigen,
- medizinische Feststellungen,
- Fotos oder Videos,
- Standortdaten,
- sonstige digitale Daten,
- Beobachtungen unmittelbar vor oder nach dem behaupteten Ereignis.
Deshalb muss immer die gesamte Beweislage untersucht werden.

Bedeutet Aussage gegen Aussage automatisch Freispruch?
Nein.
Ein Gericht kann grundsätzlich auch aufgrund der Aussage eines einzigen Belastungszeugen zu einer Verurteilung gelangen.
Es existiert keine Regel, nach der eine Aussage zwingend durch einen zweiten Zeugen oder durch objektive Sachbeweise bestätigt werden müsste.
Allerdings stellt die Rechtsprechung bei einer echten Aussage-gegen-Aussage-Konstellation besondere Anforderungen an die Beweiswürdigung.
Der Bundesgerichtshof verlangt eine besonders sorgfältige Gesamtwürdigung aller Umstände, die für oder gegen die Zuverlässigkeit der belastenden Aussage sprechen können.
Gerade weil die Entscheidung maßgeblich von einer einzelnen Aussage abhängen kann, muss diese detailliert untersucht werden.

Was prüft das Gericht bei Aussage gegen Aussage?
Inhalt der Aussage
Wie wird das behauptete Geschehen geschildert?
Dabei kann beispielsweise untersucht werden:
- wie detailliert die Aussage ist,
- welche individuellen Einzelheiten beschrieben werden,
- wie der zeitliche Ablauf dargestellt wird,
- ob Erinnerungslücken eingeräumt werden,
- ob die Darstellung in sich nachvollziehbar ist.
Keines dieser Merkmale entscheidet für sich allein über die Glaubhaftigkeit.
Entscheidend ist die Gesamtschau.
Entstehungsgeschichte der Aussage
Von besonderer Bedeutung kann sein, wie und wann der Tatvorwurf erstmals entstanden ist.
Zu prüfen kann beispielsweise sein:
- Wem wurde zuerst von dem Geschehen berichtet?
- Wie lange lag das behauptete Ereignis zurück?
- Was wurde bei der ersten Schilderung konkret gesagt?
- Wie kam es zur Strafanzeige?
- Gab es Gespräche mit anderen Personen vor der ersten Vernehmung?
- Gab es mehrere Vernehmungen?
- Haben sich Angaben im Laufe der Zeit verändert?
Die erste Aussage kann deshalb für die spätere Verteidigung besonders wichtig sein.
Aussagekonstanz
Wurde das Kerngeschehen bei mehreren Befragungen gleich oder unterschiedlich geschildert?
Relevant können insbesondere Unterschiede zwischen
- erster informeller Schilderung,
- polizeilicher Vernehmung,
- staatsanwaltschaftlicher oder richterlicher Vernehmung,
- Aussage in der Hauptverhandlung
sein.
Nicht jede Abweichung macht eine Aussage unglaubhaft.
Menschliche Erinnerung funktioniert nicht wie eine Videoaufnahme.
Erhebliche Veränderungen bei zentralen Punkten können jedoch für die Beweiswürdigung von Bedeutung sein und müssen erklärt beziehungsweise eingeordnet werden.
Detailliertheit und Plausibilität
Auch Detailliertheit und Plausibilität können Teil der richterlichen Bewertung sein.
Dabei darf jedoch nicht lediglich gefragt werden, ob eine Geschichte „überzeugend klingt“.
Eine professionelle Aussageanalyse betrachtet die Aussage systematisch und im Zusammenhang mit allen übrigen Beweismitteln.
Mögliches Aussagemotiv
Das Gericht kann auch untersuchen, ob erkennbare Umstände existieren, die für die Entstehung einer falschen Belastung relevant sein könnten.
Eine Verteidigung darf allerdings nicht einfach ohne tatsächliche Grundlage ein Motiv konstruieren.
Zu prüfen sind konkrete Umstände des jeweiligen Falls.

Was bedeutet „Konstanz“ einer Aussage?
Konstanz bedeutet nicht, dass eine Aussage bei jeder Vernehmung wortgleich sein muss.
Entscheidend kann vielmehr sein, wie sich zentrale Tatsachen über mehrere Aussagen hinweg entwickeln.
Dabei kann unterschieden werden zwischen Veränderungen bei
- nebensächlichen Details und
- dem eigentlichen Kerngeschehen.
Eine erhebliche Abweichung beim Kerngeschehen kann eine andere Bedeutung haben als eine Unsicherheit bei einem nebensächlichen Detail.
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, dass gravierende Inkonstanzen für die Glaubhaftigkeitsbeurteilung relevant sein können, sofern hierfür keine plausible Erklärung besteht.
Deshalb ist es für die Verteidigung häufig notwendig, die verschiedenen Aussagen systematisch nebeneinanderzustellen.

Die erste Aussage kann besonders wichtig sein
In vielen Verfahren verändert sich die Darstellung eines behaupteten Geschehens über Monate oder sogar Jahre.
Deshalb sollte möglichst nachvollzogen werden, was bei der frühestmöglichen Schilderung tatsächlich gesagt wurde.
Relevant können sein:
- erste Nachrichten an Freunde,
- Gespräche mit Angehörigen,
- Angaben gegenüber Ärzten,
- erste polizeiliche Vernehmung,
- spätere ergänzende Vernehmungen.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass informelle Aussagen gegenüber Freunden oder Angehörigen häufig nicht vollständig dokumentiert wurden.
Gerade deshalb ist eine sorgfältige Rekonstruktion der Aussageentwicklung erforderlich.

Zeugen vom Hörensagen
Häufig gibt es Personen, denen die beschuldigende Person später von dem behaupteten Geschehen berichtet hat.
Diese Personen waren beim eigentlichen Tatgeschehen nicht anwesend.
Sie können jedoch beispielsweise darüber aussagen,
- wann ihnen erstmals von dem Vorwurf berichtet wurde,
- was ihnen geschildert wurde,
- in welchem Zustand sich die Person befand,
- ob sich spätere Darstellungen unterschieden.
Solche Aussagen können für die Beweiswürdigung relevant sein.
Sie ersetzen aber nicht automatisch die unmittelbare Prüfung der eigentlichen Belastungsaussage.

Welche Rolle spielen WhatsApp und andere Nachrichten?
Digitale Kommunikation kann in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren besonders wichtig sein.
Relevant sein können Nachrichten
vor dem behaupteten Geschehen
etwa über
- Verabredungen,
- Beziehung der Beteiligten,
- vorherige Kommunikation,
- geplante Treffen,
sowie Nachrichten
nach dem behaupteten Geschehen
beispielsweise
- zwischen den Beteiligten,
- an Freunde oder Angehörige,
- in sozialen Netzwerken.
Solche Nachrichten dürfen nicht isoliert interpretiert werden.
Entscheidend ist regelmäßig der vollständige Kommunikationszusammenhang.
Eine einzelne Nachricht kann ohne Kenntnis der vorherigen und nachfolgenden Kommunikation missverständlich sein.
[Digitale Beweismittel im Sexualstrafrecht]

Medizinische Befunde und andere objektive Beweise
Neben Aussagen können weitere Beweismittel vorhanden sein.
Dazu gehören beispielsweise:
- ärztliche Untersuchungen,
- Verletzungsbefunde,
- DNA-Spuren,
- Fotos,
- Videoaufnahmen,
- Standortdaten,
- sonstige technische Informationen.
Auch solche Beweismittel müssen sorgfältig interpretiert werden.
Ein medizinischer Befund kann beispielsweise eine bestimmte Tatsache unterstützen, ohne sämtliche Fragen zum konkreten Tatvorwurf zu beantworten.
Entscheidend bleibt daher die Gesamtwürdigung.

Häufige Fragen
Wie analysiert die Verteidigung eine Aussage?
1. Erste Aussage rekonstruieren
Wann wurde der Vorwurf erstmals geäußert und was wurde konkret berichtet?
2. Alle späteren Aussagen vergleichen
Wir prüfen, ob und wie sich die Darstellung verändert hat.
3. Kerngeschehen und Randdetails trennen
Nicht jede Abweichung besitzt dieselbe Bedeutung.
4. Entstehungsgeschichte untersuchen
Welche Gespräche, Befragungen oder sonstigen Einflüsse gab es?
5. Objektive Beweismittel einbeziehen
Welche Nachrichten, Fotos, medizinischen Befunde oder digitalen Daten existieren?
6. Entlastende Umstände feststellen
Welche Tatsachen sprechen gegen oder relativieren den Tatvorwurf?
7. Verteidigungsstrategie festlegen
Erst anschließend wird entschieden, ob und in welcher Form eine eigene Einlassung sinnvoll ist.

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Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht – Verteidigung frühzeitig vorbereiten
Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ist kein einfaches Schema, bei dem automatisch eine Seite „gewinnt“.
Entscheidend ist die sorgfältige Analyse der gesamten Beweislage.
Für die Verteidigung können insbesondere relevant sein:
Entstehungsgeschichte der Belastungsaussage, Aussagekonstanz, mögliche Widersprüche, digitale Kommunikation, objektive Beweismittel und mögliche entlastende Tatsachen.
Wenn gegen Sie wegen einer Sexualstraftat ermittelt wird, sollten Sie deshalb keine vorschnelle Aussage abgeben, bevor die Ermittlungsakte geprüft wurde.
Die Strafverteidiger von Menz & Partner vertreten Beschuldigte in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren von unseren Standorten:
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