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Haus-durchsuchung im Sexualstrafrecht – was jetzt zu tun ist

Unterstrich Überschrift

Polizei und Ermittlungsbehörden stehen vor Ihrer Wohnung und wollen durchsuchen – oder die Hausdurchsuchung ist gerade beendet worden?

Eine solche Situation ist für Betroffene regelmäßig ein Schock.

Gerade jetzt sollten Sie vermeiden, den Tatvorwurf spontan zu erklären oder Fragen zu Nachrichten, Smartphones, Computern oder anderen möglichen Beweismitteln zu beantworten.

Die wichtigsten Regeln lauten zunächst:

Bleiben Sie ruhig. Leisten Sie keinen Widerstand. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Kontaktieren Sie möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger.

Die Strafverteidiger von Menz & Partner beraten und verteidigen Beschuldigte in sexualstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Zu unserem Team gehören mehrere Fachanwälte für Strafrecht


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24h-Notruf in dringenden Strafsachen:


Haus-durchsuchung läuft gerade – diese 7 Punkte sind jetzt wichtig

  • 1. Bewahren Sie Ruhe


    Versuchen Sie nicht, die Durchsuchung körperlich zu verhindern.


    Eine rechtliche Prüfung der Maßnahme erfolgt nicht durch eine Auseinandersetzung mit den eingesetzten Beamten vor Ort, sondern anschließend auf dem dafür vorgesehenen rechtlichen Weg.


  • 2. Machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf


    Sie müssen den Ermittlungsbeamten nicht erklären,

    • was aus Ihrer Sicht passiert ist,
    • warum bestimmte Nachrichten existieren,
    • wem ein Smartphone oder Computer gehört,
    • wer einen bestimmten Account verwendet,
    • woher eine Datei stammt,
    • wie Sie die gegen Sie erhobenen Vorwürfe bewerten.


    Auch beiläufige Äußerungen können später in Vermerken oder der Ermittlungsakte auftauchen.

  • 3. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen


    Ist die Durchsuchung richterlich angeordnet worden, sollten Sie sich den Beschluss zeigen lassen und – soweit möglich – eine Ausfertigung oder Kopie erhalten.


    Lesen Sie insbesondere:

    • welcher Tatvorwurf genannt wird,
    • gegen wen sich das Verfahren richtet,
    • welche Räume durchsucht werden sollen,
    • wonach gesucht werden soll,
    • welche Gegenstände oder Beweismittel bezeichnet werden.


    Notieren Sie sich Unklarheiten und besprechen Sie diese anschließend mit Ihrem Verteidiger.

  • 4. Kontaktieren Sie möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger


    Informieren Sie die Beamten ruhig darüber, dass Sie anwaltlichen Rat einholen möchten.


    Rufen Sie uns möglichst frühzeitig an.


    Ob und in welchem Umfang ein Verteidiger während der laufenden Durchsuchung Einfluss auf das konkrete Vorgehen nehmen kann, hängt von der jeweiligen Situation ab. Entscheidend ist zunächst, dass Sie selbst keine unüberlegten Angaben machen.

  • 5. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft


    Lesen Sie Schriftstücke sorgfältig.


    Insbesondere sollten freiwillige Erklärungen, Einverständnisse oder inhaltliche Angaben zum Tatvorwurf nicht vorschnell abgegeben werden.

  • 6. Dokumentieren Sie, was mitgenommen wird


    Nach § 107 StPO können Sie ein Verzeichnis der in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände verlangen.


    Achten Sie deshalb darauf, welche Gegenstände die Ermittlungsbeamten mitnehmen.


    Typischerweise können dies sein:


    • Smartphones,
    • Computer,
    • Tablets,
    • Festplatten,
    • USB-Sticks,
    • Speicherkarten,
    • Dokumente,
    • sonstige Datenträger.
  • 7. Löschen oder verändern Sie anschließend keine Daten


    Nach der Durchsuchung sollten Sie keine Nachrichten, Dateien, Accounts oder Cloud-Daten löschen oder verändern.


    Auch vermeintlich nebensächliche Informationen können für die spätere Verteidigung wichtig sein.

Rechtsanwältin Sarah Einsiedler

Warum kommt es im Sexualstrafrecht zu Hausdurchsuchungen?


Eine Hausdurchsuchung dient im Strafverfahren häufig dazu, Beweismittel zu finden und zu sichern.

Nach § 102 StPO kann beim Beschuldigten insbesondere die Wohnung durchsucht werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird.

Im Sexualstrafrecht können je nach Tatvorwurf beispielsweise gesucht werden:

  • Smartphones,
  • Computer,
  • Datenträger,
  • Nachrichten und Chatverläufe,
  • Fotos oder Videos,
  • Kleidung,
  • Dokumente,
  • elektronische Kommunikationsdaten,
  • sonstige Gegenstände mit möglichem Bezug zum Tatvorwurf.

Welche Beweismittel tatsächlich gesucht werden, hängt vom konkreten Ermittlungsverfahren ab

Polizeibeamter

Wer darf eine Hausdurchsuchung anordnen?


Durchsuchungen werden grundsätzlich durch einen Richter angeordnet.

§ 105 StPO sieht allerdings vor, dass bei Gefahr im Verzug auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen eine Durchsuchung anordnen können.

Deshalb gibt es nicht in jedem Fall einen zuvor erlassenen richterlichen Durchsuchungsbeschluss.

Liegt ein Beschluss vor, sollte anschließend genau geprüft werden:

  • gegen wen er sich richtet,
  • welcher Tatverdacht zugrunde liegt,
  • welche Räume er erfasst,
  • welche Beweismittel gesucht werden sollen,
  • wann der Beschluss erlassen wurde,
  • wie die Durchsuchung tatsächlich durchgeführt wurde.

Die Rechtmäßigkeit einer konkreten Durchsuchung lässt sich nicht abstrakt beurteilen, sondern nur anhand des jeweiligen Beschlusses und des tatsächlichen Ablaufs.

Polizeiauto

Wichtige Fragen

Darf ich der Polizei erklären, wem ein Gerät gehört?


Davon sollte ohne Kenntnis des konkreten Verfahrens zunächst abgesehen werden.

Fragen wie

„Ist das Ihr Handy?“

„Benutzen nur Sie diesen Laptop?“

„Wer kennt den PIN?“

„Wer nutzt diesen Account?“

können für die Zuordnung digitaler Beweismittel von erheblicher Bedeutung sein.

Es besteht deshalb kein Anlass, während der Durchsuchung spontan Angaben zu machen, die später für die Beweisführung relevant werden können.

Lassen Sie die konkrete Situation anwaltlich prüfen.

Beamte der Polizei durchsuchen Haus

Was macht der Strafverteidiger nach einer Haus-durchsuchung?

  • 1. Durchsuchungsbeschluss prüfen

    Wir prüfen Tatvorwurf, Umfang und Grundlage der angeordneten Maßnahme.

  • 2. Kommunikation übernehmen

    Nach Mandatierung übernehmen wir die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft.

  • 3. Akteneinsicht beantragen

    Entscheidend ist, zu erfahren, weshalb die Durchsuchung angeordnet wurde und welche Beweismittel den Tatverdacht begründen.

  • 4. Sicherstellung und Beschlagnahme prüfen

    Wir prüfen, welche Gegenstände mitgenommen wurden und welche rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Verfahren bestehen.

  • 5. Ermittlungsakte analysieren

    Nach Akteneinsicht werden belastende und entlastende Umstände ausgewertet.

  • 6. Verteidigungsstrategie entwickeln

    Erst danach wird entschieden, ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist oder ob zunächst weiter geschwiegen wird.

Ein an der Wand hängendes Paar Boxhandschuhe.

Akteneinsicht: Was weiß die Polizei über mich?


Die Ermittlungsakte ist eine zentrale Grundlage für die Verteidigung.

§ 147 StPO gibt dem Verteidiger das Recht, die Verfahrensakten einzusehen und amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.

Dadurch kann insbesondere festgestellt werden:

  • welche Strafanzeige vorliegt,
  • welche Aussagen protokolliert wurden,
  • welche Zeugen bereits vernommen wurden,
  • welche Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt wurden,
  • welche digitalen Daten vorhanden sind,
  • welche Gutachten oder sonstigen Untersuchungsergebnisse vorliegen.

Erst danach lässt sich seriös beurteilen, wie belastbar der erhobene Tatvorwurf tatsächlich ist und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll erscheint.

Strafrecht Rechtsanwältin Sarah Einsiedler

Fragen? Nehmen sie Kontakt auf!

Hausdurchsuchung wegen einer Sexualstraftat – jetzt Strafverteidiger kontaktieren


Eine Hausdurchsuchung bedeutet nicht, dass der erhobene Tatvorwurf bewiesen ist.

Sie zeigt jedoch, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bereits ein Stadium erreicht hat, in dem die Ermittlungsbehörden gezielt nach Beweismitteln suchen.

Deshalb sollte jetzt strukturiert vorgegangen werden.

Keine vorschnellen Angaben. Keine Daten löschen. Keine eigenständige Kontaktaufnahme mit der beschuldigenden Person. Unterlagen sichern. Ermittlungsakte prüfen lassen.

Die Strafverteidiger von Menz & Partner vertreten Beschuldigte in sexualstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren insbesondere von unseren Standorten:

Memmingen · Kempten · Illertissen

sowie im weiteren süddeutschen Raum.





Häufige Fragen zur Haus-durchsuchung im Sexual-strafrecht