
Anwalt bei Vorwurf Vergewaltigung – Strafverteidigung nach § 177 StGB
Der Vorwurf einer Vergewaltigung nach § 177 StGB gehört zu den schwerwiegendsten Anschuldigungen im Sexualstrafrecht.
Für Beschuldigte gilt deshalb besonders:
Machen Sie keine vorschnelle Aussage. Kontaktieren Sie die beschuldigende Person nicht. Löschen Sie keine Nachrichten oder andere Daten.
Bevor über eine Einlassung entschieden wird, sollte geklärt werden, was genau behauptet wird und welche Beweise tatsächlich vorliegen.
Die Strafverteidiger von Menz & Partner verteidigen Beschuldigte bei Vergewaltigungsvorwürfen. Zu unserem Team gehören mehrere Fachanwälte für Strafrecht.
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Wann liegt eine Vergewaltigung nach § 177 StGB vor?
§ 177 StGB regelt sexuellen Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.
Eine Vergewaltigung liegt nach § 177 Abs. 6 StGB als besonders schwerer Fall insbesondere vor, wenn
- mit der betroffenen Person der Beischlaf vollzogen wird oder
- vergleichbare sexuelle Handlungen vorgenommen werden, die sie besonders erniedrigen,
insbesondere wenn diese mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind.
Voraussetzung ist jedoch immer, dass zugleich die gesetzlichen Voraussetzungen des § 177 StGB erfüllt sind.
Deshalb reicht die Feststellung, dass sexuelle Handlungen stattgefunden haben, für sich allein nicht aus.

Welche Strafe droht bei Vergewaltigung?
Für eine Vergewaltigung im Sinne des § 177 Abs. 6 StGB sieht das Gesetz grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor.
Bei weiteren erschwerenden Umständen können noch höhere Mindeststrafen gelten, beispielsweise beim Einsatz einer Waffe oder bei besonders schweren Folgen.
Schon deshalb sollte ein entsprechender Tatvorwurf frühzeitig strafrechtlich geprüft werden.

Häufig entscheidend: Was ist tatsächlich passiert?
In vielen Verfahren ist nicht jede Tatsache streitig.
Beispielsweise kann feststehen, dass
- die Beteiligten sich getroffen haben oder
- sexuelle Handlungen stattgefunden haben.
Umstritten ist dann möglicherweise die entscheidende Frage, unter welchen Umständen dies geschah.
§ 177 Abs. 1 StGB erfasst sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person. Weitere Tatbestandsvarianten betreffen unter anderem bestimmte Situationen eingeschränkter Willensbildung, Überraschungsmomente, Drohungen, Gewalt oder besondere Zwangslagen.
Für die Verteidigung muss deshalb präzise festgestellt werden, welche konkrete Variante des § 177 StGB vorgeworfen wird.

Aussage gegen Aussage bei Vergewaltigung
Viele Vergewaltigungsverfahren spielen sich ohne neutrale Tatzeugen ab.
Dann kann die belastende Aussage im Mittelpunkt der Beweisführung stehen.
Eine solche Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bedeutet weder automatisch Freispruch noch automatisch Verurteilung.
Der Bundesgerichtshof verlangt in solchen Fällen eine besonders sorgfältige Würdigung der gesamten Beweislage.
Relevant können insbesondere sein:
- Entstehungsgeschichte der Aussage,
- frühere Aussagen,
- Aussagekonstanz,
- mögliche Widersprüche,
- Detailliertheit,
- weitere objektive Beweismittel.

Welche Beweismittel können wichtig sein?
Neben der unmittelbaren Belastungsaussage können beispielsweise relevant sein:
- WhatsApp- und andere Messenger-Nachrichten,
- Kommunikation vor und nach dem Treffen,
- Aussagen von Freunden oder Angehörigen,
- Fotos und Videos,
- Standortdaten,
- medizinische Befunde,
- DNA-Spuren,
- weitere digitale Daten.
Kein einzelnes Beweismittel sollte isoliert bewertet werden.
Entscheidend ist die Gesamtschau.

Nachrichten vor und nach dem behaupteten Geschehen
Digitale Kommunikation kann für die Rekonstruktion eines Sachverhalts besonders wichtig sein.
Dabei können Nachrichten vor dem Treffen ebenso relevant sein wie Kommunikation danach.
Das bedeutet allerdings nicht, dass bestimmte Nachrichten automatisch beweisen, dass eine sexuelle Handlung einvernehmlich oder nicht einvernehmlich war.
Der vollständige Zusammenhang muss geprüft werden.
Deshalb sollten vorhandene Chatverläufe nicht gelöscht oder verändert werden.

Wie läuft die Verteidigung ab?
1. Tatvorwurf klären
Wir prüfen zunächst Vorladung, Durchsuchungsbeschluss, Anklage oder sonstige vorhandene Unterlagen.
2. Akteneinsicht
Anschließend wird festgestellt, auf welche Aussagen und Beweismittel die Ermittlungen gestützt werden.
3. Beweislage analysieren
Belastende und entlastende Aussagen, Nachrichten, medizinische Befunde und digitale Beweise werden im Zusammenhang betrachtet.
4. Verteidigungsstrategie entwickeln
Erst danach wird entschieden, ob und in welcher Form eine Einlassung oder weitere Verteidigungsmaßnahme sinnvoll ist.
Was tun bei einem falschen Vergewaltigungsvorwurf?
Wenn Sie überzeugt sind, zu Unrecht beschuldigt zu werden, ist der Wunsch nach einer sofortigen Erklärung nachvollziehbar.
Trotzdem sollte zunächst Akteneinsicht erfolgen.
Erst dann ist bekannt,
- was genau behauptet wird,
- wann der Vorwurf erstmals erhoben wurde,
- welche Aussagen bereits vorliegen,
- welche weiteren Beweise die Ermittlungsbehörden besitzen.
Auch eine sofortige Gegenanzeige gegen die beschuldigende Person ist nicht automatisch die richtige erste Reaktion.

Soll ich bei der Polizei aussagen?
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen.
Eine unvorbereitete Aussage kann problematisch sein, weil Sie zu diesem Zeitpunkt häufig noch nicht wissen, welche Einzelheiten sich bereits in der Ermittlungsakte befinden.
Nach Akteneinsicht kann entschieden werden, ob
- weiter geschwiegen,
- eine schriftliche Einlassung abgegeben oder
- gezielt zu einzelnen Punkten Stellung genommen
werden sollte.

Fragen? Nehmen sie Kontakt auf!
Vorwurf Vergewaltigung – frühzeitig Strafverteidiger kontaktieren
Ein Vergewaltigungsvorwurf kann mit erheblichen strafrechtlichen, beruflichen und persönlichen Folgen verbunden sein.
Entscheidend ist deshalb eine frühzeitige und sachliche Prüfung:
Was wird konkret behauptet? Welche Aussagen liegen vor? Welche objektiven Beweise existieren? Und welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus tatsächlich ziehen?
Die Strafverteidiger von Menz & Partner vertreten Beschuldigte bei Vergewaltigungsvorwürfen von unseren Standorten:
Memmingen · Kempten · Illertissen
sowie im weiteren süddeutschen Raum.