
Kosten der Strafverteidigung im Sexualstrafrecht
Eine sorgfältige Strafverteidigung im Sexualstrafrecht kann erheblichen zeitlichen und fachlichen Aufwand erfordern.
Die konkreten Kosten hängen insbesondere davon ab,
- welcher Tatvorwurf besteht,
- in welchem Stadium sich das Verfahren befindet,
- wie umfangreich die Ermittlungsakte ist,
- ob digitale Beweismittel oder Gutachten ausgewertet werden müssen,
- ob bereits Anklage erhoben wurde oder eine Hauptverhandlung bevorsteht.
Wir kalkulieren die Vergütung deshalb individuell nach dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand.
Ihre Kosten
Grundhonorar ab 3.000 € zzgl. Umsatzsteuer
Unser Grundhonorar für die Übernahme einer Strafverteidigung im Sexualstrafrecht beginnt regelmäßig bei
3.000 € zzgl. Umsatzsteuer
zuzüglich der gesetzlichen Gebühren.
Bei umfangreichen Verfahren, insbesondere mit mehreren Aktenbänden, digitalen Auswertungen, Gutachten oder Hauptverhandlungstagen, kann die Vergütung entsprechend höher ausfallen.
Klare Kosten vor Mandatsbeginn
Bevor wir das Mandat übernehmen, prüfen wir den bisherigen Verfahrensstand und den zu erwartenden Aufwand.
Anschließend erhalten Sie von uns ein konkretes Angebot für die Mandatsübernahme.
Sie wissen damit vor Beginn der Verteidigung, welche Vergütung vereinbart wird.
Individuelle Vergütungsvereinbarung
Wir übernehmen Mandate im Sexualstrafrecht grundsätzlich auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung und nicht ausschließlich nach den gesetzlichen Gebühren des RVG.
Wir sind im Sexualstrafrecht grundsätzlich nicht als Pflichtverteidiger tätig.
Kosten Ihres konkreten Verfahrens
Für eine erste Einschätzung genügt zunächst eine kurze Information dazu,
- welcher Tatvorwurf besteht,
- ob eine Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anklage vorliegt,
- ob Geräte beschlagnahmt wurden,
- ob Fristen oder Termine laufen.
Menz & Partner – Strafverteidigung im Sexualstrafrecht
Memmingen · Kempten · Illertissen · Süddeutschland
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