Es ist unter Umständen notwendig, eigene Ermittlungen anzustellen, Zeugen aufzusuchen, Gutachten einzuholen oder andere Recherchen zu betreiben. Die optimale Strafverteidigung beginnt, bevor das polizeiliche Ermittlungsverfahren begonnen hat und nimmt während des gesamten Verfahrens Einfluss. Die gesetzlichen Gebühren des RVG sind nicht ausreichend, um eine solche Strafverteidigung zu honorieren. Wir nehmen Strafverteidigungen daher nur gegen freie Gebührenvereinbarungen an und sind nicht als Pflichtverteidiger tätig. Wir kalkulieren die Kosten anhand des voraussichtlichen Zeitaufwands und machen Ihnen vor Beginn des Mandats ein konkretes Angebot.
Unseren Zeitaufwand berechnen wir mit einem Tagessatz von 2.500,00 € (2975 € inkl. Umsatzsteuer) je Anwalt. Seien Sie sicher: Wir sind es wert.
Menz & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Memmingen
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