
Aussage-psychologisches Gutachten im Sexualstrafrecht
In vielen Sexualstrafverfahren hängt die Entscheidung maßgeblich von einer Aussage ab.
Das gilt insbesondere bei Vorwürfen wie
- Vergewaltigung,
- sexuellem Übergriff,
- sexueller Nötigung,
- sexuellem Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen.
Dann kann sich die Frage stellen, ob zur Beurteilung einer Aussage besondere aussagepsychologische Sachkunde erforderlich ist.
Ein aussagepsychologisches Gutachten soll dabei nicht feststellen, ob ein Mensch allgemein „glaubwürdig“ oder „unglaubwürdig“ ist.
Im Mittelpunkt steht vielmehr eine wesentlich präzisere Frage:
Ist eine konkrete Aussage mit aussagepsychologischen Methoden eher mit einem tatsächlichen Erleben vereinbar oder lassen sich plausible alternative Entstehungsmöglichkeiten nicht ausschließen?
Die Strafverteidiger von Menz & Partner verteidigen Beschuldigte in Verfahren, in denen Aussagepsychologie und Glaubhaftigkeitsbegutachtung eine entscheidende Rolle spielen können.
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Glaubhaftigkeit statt allgemeiner Glaubwürdigkeit
Umgangssprachlich wird häufig von einem
„Glaubwürdigkeitsgutachten“
gesprochen.
Fachlich ist dieser Begriff jedoch ungenau.
Bei einer aussagepsychologischen Begutachtung geht es grundsätzlich nicht darum, einer Person eine dauerhafte Eigenschaft wie
„Diese Person ist glaubwürdig.“
zuzuschreiben.
Untersucht wird vielmehr die Glaubhaftigkeit einer bestimmten Aussage über ein konkretes Geschehen.
Der Bundesgerichtshof hat diesen Unterschied ausdrücklich hervorgehoben.
Eine Person kann in einem Bereich zutreffende Angaben machen und sich in einem anderen Bereich irren oder falsche Angaben machen.
Für ein Strafverfahren ist deshalb die konkrete Aussage entscheidend.

Was untersucht ein aussagepsychologisches Gutachten?
Ein Sachverständiger untersucht nicht einfach, ob eine Aussage „überzeugend klingt“.
Die Begutachtung folgt einer wissenschaftlichen Methodik.
Je nach Fall können insbesondere untersucht werden:
- Entstehungsgeschichte der Aussage,
- Inhalt und Qualität der Schilderung,
- Aussageentwicklung,
- Übereinstimmungen und Abweichungen zwischen mehreren Aussagen,
- Erinnerungsbedingungen,
- mögliche suggestive Einflüsse,
- Fähigkeiten und Erfahrungen der aussagenden Person,
- mögliche alternative Entstehungshypothesen.
Entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung.
Ein einzelnes Merkmal beweist weder die Wahrheit noch die Unwahrheit einer Aussage.

Welche Beweise können einen falschen Vorwurf widerlegen?
Nachrichten und Chats
WhatsApp, SMS, Instagram, Signal, Telegram oder andere Kommunikation können zeitliche Abläufe oder das Verhältnis der Beteiligten dokumentieren.
Wichtig ist regelmäßig der vollständige Gesprächsverlauf, nicht nur eine einzelne Nachricht.
Zeugen
Personen können möglicherweise Angaben machen über
- den Ablauf vor einem Treffen,
- den Zustand der Beteiligten,
- Äußerungen nach dem Geschehen,
- spätere Kontakte,
- sonstige relevante Umstände.
Fotos und Videos
Bildmaterial kann insbesondere Zeitpunkte, Orte oder bestimmte Abläufe dokumentieren.
Standortinformationen
Je nach Verfahren können Standort- oder Bewegungsdaten relevant sein.
Kalender, Buchungen und andere Dokumente
Auch scheinbar nebensächliche Informationen können helfen, zeitliche Abläufe zu rekonstruieren.
Digitale Metadaten
Zeitstempel oder andere technische Informationen können im Einzelfall Bedeutung erlangen.
[Digitale Beweismittel im Sexualstrafrecht]
Bewusst falsche Verdächtigung
Eine bewusste falsche Beschuldigung kann selbst strafrechtlich relevant sein.
§ 164 StGB stellt unter bestimmten Voraussetzungen die falsche Verdächtigung unter Strafe.
Erforderlich ist dabei insbesondere eine Verdächtigung wider besseres Wissen mit der Absicht, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen einen anderen herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
Das bedeutet zugleich:
Nicht jede Einstellung und nicht jeder Freispruch beweist eine strafbare falsche Verdächtigung.
Dass sich ein Tatvorwurf nicht beweisen lässt, bedeutet nicht automatisch, dass die beschuldigende Person wusste, dass ihre Angaben falsch waren.

Was bedeutet die Nullhypothese?
Ein zentraler Begriff der aussagepsychologischen Begutachtung ist die sogenannte Nullhypothese.
Vereinfacht bedeutet sie:
Der Sachverständige beginnt nicht mit der Annahme,
„Die Aussage ist wahr.“
Ausgangspunkt ist vielmehr zunächst die Arbeitshypothese, dass die Aussage nicht auf einem tatsächlichen Erlebnis beruhen könnte.
Dann wird geprüft, ob sich diese Annahme mit den erhobenen Informationen noch vereinbaren lässt.
Dabei müssen unterschiedliche alternative Erklärungen berücksichtigt werden.
Beispielsweise kann je nach Sachverhalt geprüft werden, ob eine Aussage
- bewusst erfunden,
- durch fremde Einflüsse verändert,
- durch Erinnerungseffekte beeinflusst oder
- auf andere Weise entstanden
sein könnte.
Erst wenn relevante Alternativhypothesen mit den erhobenen Tatsachen nicht vereinbar sind, kann dies für einen Erlebnisbezug der Aussage sprechen.
Die Nullhypothese ist damit kein Misstrauen gegenüber dem Zeugen, sondern Bestandteil der wissenschaftlichen Prüfungsmethode.

Inhaltsanalyse einer Aussage
Ein Bestandteil der Begutachtung kann die Analyse des Aussageinhalts sein.
Dabei wird untersucht, welche qualitativen Merkmale eine Schilderung aufweist.
Relevant können beispielsweise sein:
- individuelle Einzelheiten,
- komplexe Handlungsabläufe,
- unerwartete Komplikationen,
- räumliche und zeitliche Einbettung,
- Interaktionen zwischen mehreren Personen,
- Erinnerungslücken,
- spontane Korrekturen,
- differenzierte Schilderungen.
Solche Merkmale dürfen jedoch niemals als einfache Checkliste verstanden werden.
Aus einem einzelnen Detail folgt nicht:
„Die Aussage muss wahr sein.“
Das Ergebnis muss vielmehr unter Berücksichtigung der gesamten Aussage und der konkreten Person bewertet werden.

Was bedeutet Aussagekonstanz?
Wenn eine Person mehrfach zu demselben Geschehen ausgesagt hat, können diese Aussagen miteinander verglichen werden.
Das bezeichnet man als Konstanzanalyse.
Untersucht werden unter anderem:
- Übereinstimmungen,
- Ergänzungen,
- Auslassungen,
- Veränderungen,
- Widersprüche.
Dabei gilt:
Nicht jede Abweichung spricht gegen die Glaubhaftigkeit einer Aussage.
Menschliche Erinnerung ist keine exakte Aufzeichnung.
Unterschiede bei nebensächlichen Einzelheiten können vollkommen normal sein.
Eine andere Bedeutung können dagegen erhebliche Veränderungen des behaupteten Kerngeschehens haben.
Entscheidend ist deshalb stets, welcher Teil der Aussage sich verändert hat und ob es dafür eine plausible Erklärung gibt.

Die Entstehungsgeschichte der Aussage
Besonders wichtig kann die sogenannte Aussagegenese sein.
Dabei wird untersucht, wie der Tatvorwurf überhaupt entstanden ist.
Relevante Fragen können sein:
- Wann wurde erstmals über das behauptete Geschehen gesprochen?
- Wem gegenüber?
- Wie wurde es zunächst beschrieben?
- Welche Fragen wurden gestellt?
- Gab es Gespräche mit Angehörigen oder Freunden?
- Wann wurde Anzeige erstattet?
- Wie viele Vernehmungen folgten?
- Haben sich zentrale Angaben verändert?
Gerade bei längeren Zeiträumen zwischen behauptetem Geschehen und Strafverfahren kann die Rekonstruktion der Aussageentwicklung besonders bedeutsam sein.

Suggestion und Erinnerung
Erinnerungen können durch spätere Informationen beeinflusst werden.
Das gilt insbesondere dann, wenn eine Person wiederholt zu einem Geschehen befragt wird oder vor einer Aussage Gespräche mit anderen Personen geführt hat.
Mögliche Einflüsse können beispielsweise entstehen durch
- suggestive Fragen,
- Gespräche mit Angehörigen,
- Gespräche mit anderen möglichen Betroffenen,
- wiederholte Befragungen,
- bestimmte therapeutische Gesprächssituationen.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass jede solche Situation zu einer falschen Erinnerung führt.
Für die Aussagepsychologie stellt sich vielmehr die Frage, ob und in welchem Umfang im konkreten Fall relevante Einflüsse bestanden haben können.

Häufige Themen
Wie prüft die Verteidigung ein aussage-psychologisches Verfahren?
1. Vollständige Aussageentwicklung ermitteln
Wir prüfen die frühesten und späteren Aussagen.
2. Gutachten vollständig auswerten
Liegt bereits ein Gutachten vor, werden Untersuchungsmethode, Tatsachengrundlage und Schlussfolgerungen analysiert.
3. Beweismittel miteinander abgleichen
Aussagen werden mit Nachrichten, digitalen Daten und sonstigen objektiven Beweisen verglichen.
4. Mögliche methodische Probleme feststellen
Dabei können beispielsweise Aussagegenese, Suggestion oder Inkonstanzen relevant sein.
5. Weiteres Vorgehen festlegen
Je nach Fall kann geprüft werden,
- ob der Sachverständige in der Hauptverhandlung kritisch befragt wird,
- ob weitere Beweisanträge sinnvoll sind,
- ob methodenkritische sachverständige Unterstützung benötigt wird.

Weitere Themen
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Aussagepsychologisches Gutachten – fachliche Prüfung kann entscheidend sein
In einem Sexualstrafverfahren darf die Frage nach der Glaubhaftigkeit einer belastenden Aussage nicht auf ein Bauchgefühl reduziert werden.
Besonders bei komplexen Aussageentwicklungen können
Aussageentstehung, Konstanz, Erinnerungsbedingungen, Suggestion und alternative Entstehungshypothesen
entscheidend sein.
Ein aussagepsychologisches Gutachten kann dabei wichtige Erkenntnisse liefern.
Ebenso wichtig ist jedoch die kritische Prüfung, ob das Gutachten auf einer vollständigen Tatsachengrundlage beruht und wissenschaftlich nachvollziehbar ist.
Die Strafverteidiger von Menz & Partner vertreten Beschuldigte in sexualstrafrechtlichen Verfahren von unseren Standorten:
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