
Anklage wegen einer Sexualstraftat erhalten – was jetzt?
Sie haben vom Gericht eine Anklageschrift wegen einer Sexualstraftat erhalten?
Dann hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren abgeschlossen und Anklage erhoben.
Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie verurteilt werden – und auch noch nicht zwingend, dass es tatsächlich zu einer Hauptverhandlung kommt.
Nach Eingang der Anklage prüft zunächst das zuständige Gericht, ob das Hauptverfahren eröffnet wird.
Gerade jetzt sollte deshalb sorgfältig geprüft werden:
- Was genau wird Ihnen vorgeworfen?
- Auf welche Beweise stützt sich die Staatsanwaltschaft?
- Welche Aussagen befinden sich in der Ermittlungsakte?
- Gibt es Widersprüche oder entlastende Umstände?
- Sind weitere Beweiserhebungen sinnvoll?
- Soll gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens argumentiert werden?
- Wie muss die Verteidigung für eine mögliche Hauptverhandlung vorbereitet werden?
Ignorieren Sie insbesondere die vom Gericht gesetzte Frist nicht.
Die Strafverteidiger von Menz & Partner verteidigen Beschuldigte und Angeschuldigte in sexualstrafrechtlichen Verfahren. Zu unserem Team gehören mehrere Fachanwälte für Strafrecht.
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24h-Notruf in dringenden Strafsachen:
Die wichtigsten Schritte nach Erhalt der Anklage
1. Frist notieren
Mit der Übersendung der Anklageschrift fordert das Gericht regelmäßig dazu auf, innerhalb einer bestimmten Frist mitzuteilen, ob
- einzelne Beweiserhebungen beantragt oder
- Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens
vorgebracht werden sollen.
Diese Frist sollte ernst genommen werden.
2. Keine spontane Stellungnahme an das Gericht schicken
Versuchen Sie nicht, die Vorwürfe selbst schriftlich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Eine Stellungnahme sollte erst erfolgen, wenn die vollständige Akten- und Beweislage geprüft wurde.
3. Anklageschrift vollständig prüfen lassen
Die Anklage zeigt, welchen Sachverhalt die Staatsanwaltschaft für hinreichend belastbar hält.
Sie ist damit eine wichtige Grundlage für die weitere Verteidigung.
4. Ermittlungsakte auswerten
Nicht nur die Anklageschrift, sondern die gesamte Ermittlungsakte ist entscheidend.
5. Verteidigungsstrategie für das Zwischenverfahren entwickeln
Jetzt muss insbesondere entschieden werden, ob bereits vor der Eröffnung des Hauptverfahrens Einwendungen oder Beweisanträge sinnvoll sind.

Was bedeutet eine Anklage überhaupt?
Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, beantragt sie beim zuständigen Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Die Anklageschrift bezeichnet insbesondere:
- den Angeschuldigten,
- die ihm zur Last gelegte Tat,
- Tatzeit und Tatort,
- die gesetzlichen Merkmale der Straftat,
- die anzuwendenden Strafvorschriften,
- die Beweismittel,
- das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll.
Daneben wird regelmäßig auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen dargestellt.
Mit Eingang der Anklage beim Gericht beginnt das sogenannte Zwischenverfahren.

Aussage gegen Aussage nach Anklageerhebung
Dass Anklage erhoben wurde, bedeutet nicht, dass eine belastende Aussage bereits als bewiesen anzusehen ist.
Auch nach Anklageerhebung bleibt die Qualität der Beweislage entscheidend.
Bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kann deshalb insbesondere geprüft werden:
- Entstehung der Aussage,
- Aussagekonstanz,
- mögliche Widersprüche,
- Detailentwicklung,
- Kommunikation zwischen den Beteiligten,
- objektive Anknüpfungstatsachen,
- mögliche Motive und Alternativhypothesen,
- weitere Beweismittel.
Diese Analyse kann sowohl für das Zwischenverfahren als auch für eine spätere Hauptverhandlung von erheblicher Bedeutung sein.

Wichtige Fragen
Anklage wegen Vergewaltigung oder § 177 StGB
Bei Anklagen wegen
- Vergewaltigung,
- sexuellem Übergriff,
- sexueller Nötigung
nach § 177 StGB ist eine genaue Prüfung der Beweislage besonders wichtig.
Häufig stehen Aussagen der beteiligten Personen im Mittelpunkt.
Dann können insbesondere folgende Fragen relevant sein:
- Was hat die beschuldigende Person ausgesagt?
- Wie hat sich die Aussage im Verlauf entwickelt?
- Gibt es Widersprüche?
- Was wurde gegenüber anderen Personen berichtet?
- Welche Nachrichten existieren?
- Gibt es objektive Beweismittel?
- Welche medizinischen Feststellungen liegen vor?
- Wie bewertet die Staatsanwaltschaft mögliche entlastende Umstände?
Gerade wenn das Verfahren wesentlich auf einer belastenden Aussage beruht, muss geprüft werden, ob die Anklage die tatsächliche Beweislage vollständig und zutreffend wiedergibt.

Weitere wichtige Fragen
Was prüft der Strafverteidiger nach Erhalt der Anklage?
1. Anklagesatz
Was genau wird Ihnen vorgeworfen?
Welche Tat, welcher Zeitraum und welche Strafvorschriften werden genannt?
2. Zuständigkeit und Verfahrenslage
Bei welchem Gericht wurde Anklage erhoben?
Welche Fristen laufen?
Liegt möglicherweise notwendige Verteidigung vor?
3. Ermittlungsakte
Welche Beweismittel befinden sich tatsächlich in der Akte?
4. Belastende Aussagen
Wie belastbar sind Aussagen, auf denen die Anklage beruht?
5. Digitale und objektive Beweise
Welche Nachrichten, Dateien, Gutachten oder sonstigen Daten existieren?
6. Entlastende Umstände
Welche Informationen sprechen gegen den Anklagevorwurf oder für eine andere rechtliche Bewertung?
7. Strategie im Zwischenverfahren
Soll gegen die Eröffnung argumentiert werden?
Sind weitere Beweiserhebungen sinnvoll?
Oder sollte die Verteidigung für die Hauptverhandlung vorbereitet werden?

Ich hatte bisher keinen Anwalt – ist es jetzt zu spät?
Nein.
Auch wenn Sie während des Ermittlungsverfahrens noch nicht anwaltlich vertreten waren, kann die Verteidigung nach Eingang einer Anklage übernommen werden.
Allerdings sollte jetzt zeitnah gehandelt werden, weil das Gericht regelmäßig eine Frist für mögliche Einwendungen und Beweisanträge setzt.
Senden Sie die Anklageschrift deshalb möglichst zeitnah an den Verteidiger.
Ich habe schon bei der Polizei ausgesagt
Auch dann kann eine Verteidigung übernommen werden.
Entscheidend ist jetzt zu prüfen:
- was genau Sie ausgesagt haben,
- wie die Aussage dokumentiert wurde,
- ob spätere Aussagen hinzukamen,
- wie Ihre Angaben mit den übrigen Beweismitteln zusammenpassen,
- welche Bedeutung die Staatsanwaltschaft Ihrer Aussage in der Anklage beimisst.
Eine bereits erfolgte Aussage bedeutet nicht, dass die weitere Verteidigungsstrategie feststeht.

Fragen? Nehmen sie Kontakt auf!
Anklage wegen Sexualstraftat erhalten – jetzt Verteidigung vorbereiten
Mit der Anklage beginnt eine neue Phase des Strafverfahrens.
Jetzt sollte nicht einfach auf einen Hauptverhandlungstermin gewartet werden.
Das Zwischenverfahren bietet die Möglichkeit, die Anklage und die Beweislage bereits vor einer möglichen Hauptverhandlung zu prüfen.
Entscheidend ist insbesondere:
Was genau wird angeklagt? Wie belastbar sind die Beweise? Welche entlastenden Umstände existieren? Sind Einwendungen gegen die Eröffnung oder weitere Beweiserhebungen sinnvoll?
Wenn Sie eine Anklageschrift wegen
- Vergewaltigung,
- sexueller Nötigung,
- sexuellem Übergriff,
- sexuellem Missbrauch,
- § 184b StGB,
- sexueller Belästigung oder
- einer anderen Sexualstraftat
erhalten haben, sollten Sie die gerichtliche Frist beachten und die Unterlagen möglichst zeitnah prüfen lassen.
Die Strafverteidiger von Menz & Partner vertreten Beschuldigte und Angeschuldigte insbesondere von unseren Standorten:
Memmingen · Kempten · Illertissen
sowie im weiteren süddeutschen Raum.