
Anwalt bei Vorwurf sexueller Belästigung – § 184i StGB
Der Vorwurf einer sexuellen Belästigung nach § 184i StGB kann neben einem Strafverfahren erhebliche berufliche und persönliche Folgen haben.
Nicht jedes unangemessene Verhalten mit sexuellem Bezug erfüllt jedoch automatisch den Straftatbestand.
Entscheidend ist insbesondere:
Welche konkrete Berührung wird behauptet, war sie sexuell bestimmt und wurde die andere Person dadurch im strafrechtlichen Sinne belästigt?
Die Strafverteidiger von Menz & Partner verteidigen Beschuldigte bei Vorwürfen sexueller Belästigung. Zu unserem Team gehören mehrere Fachanwälte für Strafrecht.
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Wann ist sexuelle Belästigung strafbar?
Nach § 184i Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer eine andere Person
in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt.
Erforderlich ist damit grundsätzlich eine körperliche Berührung.
Bloße Äußerungen, Nachrichten oder Blicke erfüllen § 184i StGB für sich genommen nicht.
Je nach Sachverhalt können allerdings andere Straftatbestände in Betracht kommen.

Was bedeutet „in sexuell bestimmter Weise“?
Bei eindeutig sexualbezogenen Berührungen kann der sexuelle Charakter bereits aus dem äußeren Erscheinungsbild folgen.
Bei weniger eindeutigen Berührungen müssen die gesamten Umstände berücksichtigt werden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können dabei beispielsweise auch
- Art der Berührung,
- betroffene Körperstelle,
- Begleitumstände,
- Äußerungen und
- sexuelle Absichten
relevant sein.
Nicht jede körperliche Nähe oder unangemessene Berührung ist deshalb automatisch eine sexuelle Belästigung im Sinne des Strafgesetzbuchs.

Wann liegt eine „Belästigung“ vor?
Auch eine sexuell bestimmte Berührung allein genügt nicht.
Die andere Person muss dadurch belästigt worden sein.
Nach der Rechtsprechung reicht nicht jede geringfügige subjektive Beeinträchtigung. Die Handlung muss die sexuelle Selbstbestimmung in nicht unerheblicher Weise berühren.
Gerade bei Grenzfällen muss deshalb der konkrete Ablauf genau untersucht werden.

Welche Strafe droht nach § 184i StGB?
Sexuelle Belästigung wird grundsätzlich mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
bestraft.
In besonders schweren Fällen beträgt der Strafrahmen drei Monate bis fünf Jahre. Das Gesetz nennt insbesondere die gemeinschaftliche Begehung durch mehrere Personen als Regelbeispiel.
§ 184i greift außerdem nur, wenn die Tat nicht nach einer anderen Vorschrift des Sexualstrafrechts mit schwererer Strafe bedroht ist.

Sexuelle Belästigung oder sexueller Übergriff?
Die Abgrenzung zu § 177 StGB ist wichtig.
Sexuelle Belästigung nach § 184i StGB
betrifft eine sexuell bestimmte körperliche Berührung, durch die eine Person belästigt wird.
Sexueller Übergriff nach § 177 StGB
betrifft insbesondere sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person und setzt weitergehende Voraussetzungen voraus.
Welcher Tatbestand einschlägig ist, hängt von Art, Intensität und Umständen der konkreten Handlung ab.

Häufige Fragen
Wie läuft die Verteidigung ab?
1. Vorwurf klären
Welche konkrete Berührung soll stattgefunden haben?
2. Akteneinsicht nehmen
Welche Aussagen und sonstigen Beweise liegen vor?
3. Tatbestand prüfen
War die behauptete Berührung tatsächlich sexuell bestimmt und wurde die betroffene Person dadurch im Sinne des § 184i StGB belästigt?
4. Beweise bewerten
Aussagen, Zeugen, Nachrichten und sonstige Informationen werden miteinander abgeglichen.
5. Verteidigungsstrategie festlegen
Erst anschließend wird entschieden, ob eine Einlassung sinnvoll ist.

Fragen? Nehmen sie Kontakt auf!
Vorwurf sexuelle Belästigung – frühzeitig prüfen lassen
Bei § 184i StGB kommt es häufig auf eine sehr konkrete Tatsachenfrage an:
Welche Berührung hat tatsächlich stattgefunden und erfüllt sie die gesetzlichen Voraussetzungen einer sexuellen Belästigung?
Die Strafverteidiger von Menz & Partner vertreten Beschuldigte bei Vorwürfen sexueller Belästigung von unseren Standorten:
Memmingen · Kempten · Illertissen
sowie im weiteren süddeutschen Raum.