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Anwalt bei Vorwurf Kinderpornografie – Strafverteidigung nach § 184b StGB

Unterstrich Überschrift

Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie beziehungsweise kinderpornografischer Inhalte nach § 184b StGB werden häufig durch digitale Beweise geprägt.

Smartphones, Computer, Accounts, Cloud-Speicher und Dateien können dabei im Mittelpunkt stehen.

Für die Verteidigung reicht die Feststellung

„Auf einem Gerät wurden Dateien gefunden“

jedoch nicht aus.

Zu prüfen ist vielmehr:

Welche Inhalte liegen tatsächlich vor? Wie gelangten sie auf das Gerät? Wem können sie zugeordnet werden? Und welche konkrete Handlung soll dem Beschuldigten nachgewiesen werden?

Die Strafverteidiger von Menz & Partner verteidigen Beschuldigte in Verfahren nach § 184b StGB. Zu unserem Team gehören mehrere Fachanwälte für Strafrecht.

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Was regelt § 184b StGB?

§ 184b StGB erfasst verschiedene Handlungen im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Verbreiten,
  • öffentliches Zugänglichmachen,
  • bestimmte Formen des Zugänglichmachens an andere,
  • Herstellen,
  • Abrufen,
  • Sichverschaffen des Besitzes,
  • Besitz.

Kinder im Sinne dieser Vorschrift sind Personen unter 14 Jahren.

Welche Tatbestandsvariante vorgeworfen wird, ist für Strafrahmen und Verteidigung entscheidend.

Polizei Blaulicht

Welche Strafe droht bei § 184b StGB?

Der Strafrahmen hängt von der konkreten Handlung ab.

Für bestimmte Formen des Verbreitens, Zugänglichmachens und Herstellens sieht § 184b Abs. 1 StGB bei tatsächlichen oder wirklichkeitsnahen Inhalten grundsätzlich Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

Für Abruf, Sichverschaffen des Besitzes oder Besitz tatsächlicher beziehungsweise wirklichkeitsnaher kinderpornografischer Inhalte gilt nach § 184b Abs. 3 StGB grundsätzlich ein Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Deshalb muss genau festgestellt werden, welche Variante des § 184b StGB Gegenstand des Verfahrens ist.

Stacheldrahtzaun einer Haftanstalt

Nicht jede Datei erfüllt automatisch § 184b StGB

Ob ein Bild oder Video als kinderpornografischer Inhalt im Sinne des Gesetzes einzuordnen ist, ist eine rechtliche Frage.

§ 184b StGB definiert hierzu verschiedene Kategorien.

Deshalb muss zunächst geprüft werden:

  • Was zeigt der konkrete Inhalt?
  • Welches Alter ist relevant?
  • Welche gesetzliche Kategorie soll erfüllt sein?
  • Handelt es sich um ein tatsächliches, wirklichkeitsnahes oder anderes dargestelltes Geschehen?

Die rechtliche Einordnung darf nicht allein anhand eines Dateinamens oder einer pauschalen Beschreibung erfolgen.

Rechtsanwältin Sarah Einsiedler

Besitz ist nicht dasselbe wie Verbreitung

Für die Verteidigung ist entscheidend, welche Handlung konkret nachgewiesen werden soll.

Ein Besitzvorwurf ist etwas anderes als der Vorwurf,

  • Inhalte weitergegeben,
  • öffentlich zugänglich gemacht oder
  • gezielt anderen Personen verschafft

zu haben.

Gerade Messenger, Gruppenchats und Cloud-Dienste können deshalb genaue technische Untersuchungen erforderlich machen.

Festplatte Computer

Wie gelangte die Datei auf das Gerät?

Bei digitalen Verfahren kann die Entstehung einer Speicherung entscheidend sein.

Zu prüfen kann beispielsweise sein:

  • bewusster Download,
  • Messenger-Empfang,
  • automatischer Download,
  • Cloud-Synchronisation,
  • Backup,
  • Cache oder temporäre Speicherung,
  • Übertragung von einem anderen Gerät.

Das bedeutet nicht, dass automatisch gespeicherte Dateien generell straflos wären.

Die technische Entstehung kann aber für die Frage entscheidend sein, welche bewusste Handlung und welche Kenntnis dem Nutzer nachgewiesen werden kann.



Laptop, Handy, Speicherkarten

Account oder IP-Adresse beweisen nicht automatisch den Nutzer

Ermittlungsverfahren können unter anderem durch digitale Hinweise auf

  • Accounts,
  • E-Mail-Adressen,
  • IP-Adressen oder
  • Internetanschlüsse

entstehen.

Diese Informationen können einen Ermittlungsansatz liefern.

Sie beantworten jedoch nicht automatisch die Frage:

Welche konkrete Person hat eine bestimmte Handlung vorgenommen?

Insbesondere bei gemeinsam genutzten Geräten oder Internetanschlüssen muss die Nutzerzuordnung gesondert geprüft werden.

Chat auf Smartphone

Häufige Themen

Wie läuft die Verteidigung bei § 184b StGB ab?

  • 1. Tatvorwurf klären

    Wir prüfen Durchsuchungsbeschluss, Vorladung oder andere vorhandene Unterlagen.

  • 2. Akteneinsicht

    Entscheidend ist, wodurch das Verfahren entstanden ist und welche Beweise vorliegen.

  • 3. Digitale Beweise prüfen

    Wir untersuchen insbesondere:

    • Dateien,
    • Speicherorte,
    • Accounts,
    • Nutzerzuordnung,
    • technische Auswertungen.
  • 4. Rechtliche Einordnung

    Es wird geprüft, welche Inhalte und welche konkrete Tatbestandsvariante des § 184b StGB betroffen sind.

  • 5. Verteidigungsstrategie festlegen

    Erst danach wird entschieden, ob weiter geschwiegen oder eine Einlassung abgegeben werden sollte.

Ein an der Wand hängendes Paar Boxhandschuhe.

Fragen? Nehmen sie Kontakt auf!

Beschuldigt wegen Kinderpornografie – Beweislage prüfen lassen

Verfahren nach § 184b StGB können erhebliche strafrechtliche Folgen haben.

Gerade bei digital geführten Ermittlungen sollte die Verteidigung deshalb nicht auf Vermutungen beruhen.

Entscheidend ist:

Welche Inhalte liegen tatsächlich vor? Wie entstanden die Dateien? Welche technische Zuordnung besteht? Und welche konkrete strafbare Handlung kann wem nachgewiesen werden?

Die Strafverteidiger von Menz & Partner vertreten Beschuldigte in Verfahren nach § 184b StGB von unseren Standorten:

Memmingen · Kempten · Illertissen

sowie im weiteren süddeutschen Raum.





Häufige Fragen zu § 184b StGB