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Anwalt bei Vorwurf sexueller Missbrauch von Jugendlichen – § 182 StGB

Unterstrich Überschrift

Sexuelle Kontakte mit Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren sind nicht automatisch strafbar.

§ 182 StGB stellt vielmehr bestimmte Konstellationen unter Strafe, etwa die Ausnutzung einer Zwangslage, sexuelle Handlungen gegen Entgelt oder unter besonderen Voraussetzungen die Ausnutzung einer fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung.

Deshalb muss bei einem Tatvorwurf genau geprüft werden:

Wie alt waren die Beteiligten? Welche Beziehung bestand zwischen ihnen und welche konkrete Situation soll ausgenutzt worden sein?

Die Strafverteidiger von Menz & Partner verteidigen Beschuldigte in Verfahren nach § 182 StGB. Zu unserem Team gehören mehrere Fachanwälte für Strafrecht.

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Wann ist sexueller Kontakt mit Jugendlichen strafbar?

§ 182 StGB unterscheidet mehrere Fallgruppen.

Ausnutzung einer Zwangslage

Strafbar kann sein, eine Person unter 18 Jahren unter Ausnutzung einer Zwangslage zu sexuellen Handlungen zu veranlassen oder entsprechende Handlungen an ihr vorzunehmen.

Hier drohen grundsätzlich Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Sexuelle Handlungen gegen Entgelt

Eine Person über 18 Jahren kann sich ebenfalls strafbar machen, wenn sie sexuelle Handlungen mit einer Person unter 18 Jahren gegen Entgelt vornimmt oder von ihr an sich vornehmen lässt.

Täter über 21 – Jugendliche unter 16 Jahren

§ 182 Abs. 3 StGB erfasst außerdem Personen über 21 Jahren, die sexuelle Handlungen mit einer Person unter 16 Jahren vornehmen und dabei deren fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen.

Allein der Altersunterschied genügt dafür nicht.

Erpresser vor Computer

Ist Sex mit einer 14-, 15-, 16- oder 17-jährigen Person grundsätzlich verboten?

Nein.

Das deutsche Sexualstrafrecht enthält kein allgemeines Verbot sämtlicher einvernehmlicher sexueller Kontakte mit Jugendlichen ab 14 Jahren.

Entscheidend ist, ob zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des § 182 StGB oder einer anderen Strafvorschrift erfüllt sind.

Gerade deshalb ist die genaue Einordnung des konkreten Sachverhalts wichtig.

Bei Personen unter 14 Jahren gelten dagegen die besonderen Vorschriften zum sexuellen Missbrauch von Kindern nach §§ 176 ff. StGB.



Person in U-Haft mit Handschellen

Was bedeutet „Ausnutzung einer Zwangslage“?

Nicht jede schwierige persönliche Situation ist automatisch eine Zwangslage im Sinne des § 182 StGB.

Geprüft werden muss,

  • welche konkrete Situation bestand,
  • welche Abhängigkeit oder Bedrängnis behauptet wird,
  • ob diese Situation tatsächlich für sexuelle Handlungen ausgenutzt wurde.

Die bloße Feststellung eines Altersunterschieds oder einer emotionalen Beziehung genügt hierfür nicht.

Stacheldrahtzaun einer Haftanstalt

Fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung

Bei § 182 Abs. 3 StGB kommt es nicht allein darauf an, dass

  • der Beschuldigte über 21 und
  • die andere Person unter 16 Jahre alt

war.

Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass die jugendliche Person gegenüber dem Beschuldigten nicht über die erforderliche Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung verfügte und dies ausgenutzt wurde.

Das ist eine konkrete Frage des jeweiligen Einzelfalls.

Polizeibeamter

Welche Beweise können wichtig sein?

Je nach Tatvorwurf können insbesondere relevant sein:

  • Aussagen der Beteiligten,
  • Chat- und Messenger-Verläufe,
  • Angaben zum Alter,
  • Art und Dauer der Beziehung,
  • Zeugenaussagen,
  • Fotos und Videos,
  • finanzielle Zahlungen,
  • sonstige digitale Daten.

Gerade Nachrichten können Aufschluss über den zeitlichen Verlauf und die Beziehung zwischen den Beteiligten geben.



Laptop, Handy, Speicherkarten

Häufige Problemfelde

Wie läuft die Verteidigung ab?

  • 1. Alter und Tatvorwurf klären

    Wie alt waren die Beteiligten und welche Tatvariante des § 182 StGB wird vorgeworfen?

  • 2. Akteneinsicht

    Welche Aussagen, Chats und sonstigen Beweise liegen vor?

  • 3. Besondere Voraussetzungen prüfen

    Bestand tatsächlich eine Zwangslage, Entgeltlichkeit oder fehlende sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit?

  • 4. Gesamte Beweislage analysieren

    Aussagen und digitale Beweise werden miteinander abgeglichen.

  • 5. Verteidigungsstrategie festlegen

    Erst danach wird über eine Einlassung entschieden.

Ein an der Wand hängendes Paar Boxhandschuhe.

Fragen? Nehmen sie Kontakt auf!

Vorwurf nach § 182 StGB – Voraussetzungen genau prüfen

Bei einem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen entscheidet nicht allein das Alter.

Zu prüfen ist vielmehr:

Welche Tatvariante wird vorgeworfen? Welche zusätzlichen Voraussetzungen liegen vor und welche Beweise gibt es dafür?

Die Strafverteidiger von Menz & Partner vertreten Beschuldigte in Verfahren nach § 182 StGB von unseren Standorten:

Memmingen · Kempten · Illertissen

sowie im weiteren süddeutschen Raum.





Häufige Fragen zu § 182 StGB