
Soforthilfe im Sexualstrafrecht – was Beschuldigte jetzt tun sollten
Eine Vorladung, eine Hausdurchsuchung, die Beschlagnahme von Smartphone oder Computer oder sogar eine Festnahme kommt für Betroffene häufig völlig unerwartet.
Gerade in dieser Situation ist es wichtig, keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen.
Wenn gegen Sie wegen einer Sexualstraftat ermittelt wird, gilt zunächst:
Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie den Tatvorwurf und die Beweislage kennen.
Versuchen Sie nicht, einen aus Ihrer Sicht falschen Vorwurf spontan bei der Polizei richtigzustellen. Kontaktieren Sie auch nicht eigenständig die Person, die den Vorwurf erhoben hat, und löschen oder verändern Sie keine Nachrichten, Dateien oder sonstigen möglichen Beweismittel.
Die Strafverteidiger von Menz & Partner unterstützen Beschuldigte bereits im frühen Ermittlungsverfahren. Zu unserem Team gehören mehrere Fachanwälte für Strafrecht.
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Was ist passiert?
Vorladung als Beschuldigter erhalten
Sie haben ein Schreiben der Polizei erhalten und sollen zu einem Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht vernommen werden?
Gehen Sie nicht unvorbereitet in eine Beschuldigtenvernehmung und machen Sie keine spontanen Angaben zur Sache.
Regelmäßig sollte zunächst geklärt werden, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Aussagen oder sonstigen Beweismittel bereits vorliegen.
Nach Mandatierung können wir Akteneinsicht beantragen und anschließend prüfen, ob überhaupt und gegebenenfalls in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist.
Hausdurchsuchung
Polizei und Ermittlungsbehörden durchsuchen Ihre Wohnung oder haben die Durchsuchung bereits beendet?
Bewahren Sie Ruhe und erklären Sie den Beamten nicht spontan den Sachverhalt.
Insbesondere sollten Sie nicht versuchen zu erläutern,
- wem bestimmte Geräte gehören,
- weshalb bestimmte Nachrichten vorhanden sind,
- wie Dateien auf einen Computer gelangt sind,
- wer einen Account genutzt hat,
- wie Sie die gegen Sie erhobenen Vorwürfe beurteilen.
Nach der Durchsuchung sollte möglichst zeitnah geprüft werden, welcher Tatverdacht zugrunde liegt, welche Gegenstände mitgenommen wurden und welche weiteren Ermittlungsmaßnahmen zu erwarten sind.
[Hausdurchsuchung im Sexualstrafrecht – richtig reagieren]
Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie / § 184b StGB
Bei Ermittlungen wegen des Verdachts auf kinderpornografische Inhalte werden häufig Smartphones, Computer, Festplatten und andere Datenträger sichergestellt.
Anschließend können umfangreiche forensische Auswertungen folgen.
Für die Verteidigung können technische Fragen von erheblicher Bedeutung sein:
- Welche Dateien wurden gefunden?
- Wo waren sie gespeichert?
- Wie gelangten sie auf das Gerät?
- Welcher Nutzer hatte Zugriff?
- Welche Accounts wurden verwendet?
- Welche technischen Daten haben das Ermittlungsverfahren ausgelöst?
- Welche Schlussfolgerungen lassen die vorhandenen Daten tatsächlich zu?
Geben Sie gegenüber den Ermittlungsbeamten keine spontanen Erklärungen zu einzelnen Dateien oder Geräten ab.
[Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie – Soforthilfe bei § 184b StGB]
Smartphone oder Computer beschlagnahmt
Smartphones und Computer enthalten häufig große Mengen höchstpersönlicher Daten.
In sexualstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren können unter anderem Messenger-Kommunikation, Fotos, Videos, Cloud-Daten, Benutzerkonten und weitere digitale Informationen ausgewertet werden.
Wenn Ihr Smartphone oder Computer mitgenommen wurde:
Löschen oder verändern Sie keine Daten auf anderen Geräten oder verbundenen Accounts.
Es sollte zunächst geprüft werden,
- welche Geräte sichergestellt oder beschlagnahmt wurden,
- auf welcher Grundlage dies erfolgte,
- welche Daten für das Ermittlungsverfahren relevant sein sollen,
- welche weiteren Geräte oder Accounts betroffen sein könnten,
- welche rechtlichen Schritte im konkreten Verfahren sinnvoll sind.
[Handy oder Computer beschlagnahmt – was jetzt?]
Festnahme oder Untersuchungshaft
Eine Festnahme oder drohende Untersuchungshaft ist eine besonders dringliche Situation.
Machen Sie gegenüber Polizei und Ermittlungsbehörden keine Angaben zur Sache, bevor Sie mit einem Verteidiger gesprochen haben.
Kontaktieren Sie möglichst umgehend einen Strafverteidiger oder veranlassen Sie über Angehörige die Kontaktaufnahme.
24h-Notruf in dringenden Strafsachen:
[Festnahme und Untersuchungshaft im Sexualstrafrecht]
Anklage wegen einer Sexualstraftat erhalten
Auch wenn das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen und Anklage erhoben wurde, sollte nicht vorschnell auf den Tatvorwurf reagiert werden.
Jetzt muss insbesondere geprüft werden:
- welcher Sachverhalt angeklagt wird,
- auf welche Beweismittel sich die Staatsanwaltschaft stützt,
- welche Aussagen sich in der Akte befinden,
- welche entlastenden Umstände bislang berücksichtigt wurden,
- welche Beweisanträge oder weiteren Verteidigungsmaßnahmen in Betracht kommen.
[Anklage im Sexualstrafrecht – wie geht es weiter?]
Die wichtigsten Regeln für Beschuldigte
Unabhängig davon, welcher konkrete Tatvorwurf gegen Sie erhoben wird, sollten Sie zunächst einige grundlegende Regeln beachten.
Besondere Situationen im Sexualstrafrecht
Aussage gegen Aussage
Bei Vorwürfen wie Vergewaltigung oder sexueller Nötigung gibt es häufig keine neutralen Tatzeugen.
Dann muss die gesamte Beweislage sorgfältig analysiert werden.
[Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht]
Falschbeschuldigung
Wer sich zu Unrecht beschuldigt sieht, sollte den Tatvorwurf nicht durch eigenständige Kontaktversuche oder spontane Rechtfertigungen bekämpfen.
[Falsch beschuldigt wegen Vergewaltigung oder Sexualdelikt]
Digitale Beweismittel
Smartphone-Daten, Messenger-Kommunikation, Fotos, Videos und Cloud-Inhalte können sowohl belastende als auch entlastende Informationen enthalten.
[Digitale Beweismittel im Sexualstrafrecht]

So helfen unsere Strafverteidiger
Nach Ihrer Kontaktaufnahme klären wir zunächst, in welcher Phase sich das Verfahren befindet.
1. Erste Einschätzung
Wir besprechen, was bislang passiert ist und welche Unterlagen vorhanden sind.
2. Übernahme der Verteidigung
Nach Mandatierung übernehmen wir die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls Gericht.
3. Akteneinsicht
Wir beantragen die Ermittlungsakte.
4. Analyse
Wir prüfen Tatvorwurf, Aussagen, digitale Daten und sonstige Beweismittel.
5. Verteidigungsstrategie
Erst auf dieser Grundlage entscheiden wir gemeinsam über das weitere Vorgehen.

Strafverteidiger in Memmingen, Kempten und Illertissen
Unsere Strafverteidiger sind an drei Kanzleistandorten in Süddeutschland erreichbar:
Memmingen
Kalchstraße 4 · 87700 Memmingen
Kempten
Dieselstraße 1 · 87437 Kempten
Illertissen
Dietenheimer Straße 49 · 89257 Illertissen
Von diesen Standorten übernehmen wir insbesondere Mandate im Allgäu, in Bayerisch-Schwaben, im Landkreis Neu-Ulm, im Raum Ulm und im weiteren Süddeutschland.

Fragen? Nehmen sie Kontakt auf!
Soforthilfe im Sexualstrafrecht – vertraulich Kontakt aufnehmen
Sie haben eine Vorladung erhalten, Ihre Wohnung wurde durchsucht, Ihr Smartphone beschlagnahmt oder Sie wurden wegen einer Sexualstraftat festgenommen?
Machen Sie keine vorschnellen Angaben zur Sache.
Kontaktieren Sie unser strafrechtliches Team und schildern Sie kurz, was passiert ist.
Menz & Partner – Strafverteidigung im Sexualstrafrecht