
Anwalt bei Vorwurf sexuelle Nötigung – § 177 StGB
Der Vorwurf einer sexuellen Nötigung kann erhebliche strafrechtliche Folgen haben.
Häufig hängt das Verfahren wesentlich davon ab, was zwischen den Beteiligten tatsächlich geschehen ist und welche Beweise dafür vorliegen.
Beschuldigte sollten deshalb keine vorschnelle Aussage abgeben, bevor die Ermittlungsakte bekannt ist.
Die Strafverteidiger von Menz & Partner verteidigen Beschuldigte bei Vorwürfen sexueller Nötigung. Zu unserem Team gehören mehrere Fachanwälte für Strafrecht.
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Wann liegt eine sexuelle Nötigung vor?
§ 177 StGB regelt sexuellen Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.
Für die besonders als sexuelle Nötigung bezeichneten Fälle sieht § 177 Abs. 5 StGB eine erhöhte Strafandrohung vor, wenn der Täter
- gegenüber der betroffenen Person Gewalt anwendet,
- mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben droht oder
- eine Lage ausnutzt, in der die Person der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.
Welche Variante im konkreten Verfahren vorgeworfen wird, ist für die Verteidigung entscheidend.

Welche Strafe droht?
§ 177 Abs. 5 StGB sieht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor.
In minder schweren Fällen gilt ein niedrigerer Strafrahmen.
Kommt eine Vergewaltigung oder ein anderer besonders schwerer Fall hinzu, kann die Strafandrohung weiter steigen.

Sexuelle Nötigung oder sexueller Übergriff?
Die Begriffe werden häufig miteinander vermischt.
Ein sexueller Übergriff nach § 177 Abs. 1 StGB kann bereits vorliegen, wenn sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden.
Für § 177 Abs. 5 StGB treten weitere Umstände hinzu, insbesondere
- Gewalt,
- qualifizierte Drohung oder
- eine schutzlose Lage.
Deshalb sollte genau geprüft werden, welche konkrete Tatbestandsvariante die Staatsanwaltschaft annimmt.
[Verteidigung bei sexuellem Übergriff]

Welche Beweise sind bei sexueller Nötigung wichtig?
In vielen Verfahren gibt es keine neutralen Zeugen des eigentlichen Geschehens.
Dann können insbesondere relevant sein:
- Aussage der beschuldigenden Person,
- Aussage des Beschuldigten,
- Nachrichten vor und nach dem Geschehen,
- Zeugenaussagen aus dem Umfeld,
- medizinische Befunde,
- Fotos oder Videos,
- Standort- und sonstige digitale Daten.
Die einzelnen Beweise müssen im Zusammenhang betrachtet werden.

Aussage gegen Aussage
Bestreitet der Beschuldigte den Vorwurf und beruht die Anklage im Wesentlichen auf einer einzigen Belastungsaussage, kann eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation entstehen.
Dann können insbesondere wichtig sein:
- Entstehung der Belastungsaussage,
- frühere Aussagen,
- Aussagekonstanz,
- mögliche Widersprüche,
- objektive Beweismittel.
Eine solche Konstellation führt weder automatisch zu einer Verurteilung noch automatisch zu einem Freispruch.

Häufige Fragen
Wie läuft die Verteidigung ab?
1. Tatvorwurf prüfen
Wir klären, welche Variante des § 177 StGB konkret vorgeworfen wird.
2. Akteneinsicht
Anschließend prüfen wir Aussagen, Ermittlungsmaßnahmen und vorhandene Beweismittel.
3. Beweislage analysieren
Belastende und entlastende Aussagen, Nachrichten, medizinische Befunde und digitale Daten werden miteinander abgeglichen.
4. Verteidigungsstrategie festlegen
Erst danach wird entschieden, ob und in welcher Form eine eigene Einlassung sinnvoll ist.

Fragen? Nehmen sie Kontakt auf!
Vorwurf sexuelle Nötigung – Verteidigung frühzeitig vorbereiten
Bei einem Vorwurf sexueller Nötigung muss genau geprüft werden,
welche Handlung behauptet wird, welche Variante des § 177 StGB einschlägig sein soll und welche Beweise dafür vorhanden sind.
Die Strafverteidiger von Menz & Partner vertreten Beschuldigte in Verfahren wegen sexueller Nötigung von unseren Standorten:
Memmingen · Kempten · Illertissen
sowie im weiteren süddeutschen Raum.