(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren oder an einem Verfahren zur Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, unter Mißbrauch der durch das Verfahren begründeten Abhängigkeit sexuelle Handlungen an demjenigen, gegen den sich das Verfahren richtet, vornimmt oder an sich von dem anderen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Menz & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Memmingen
Kalchstraße 4, 87700 Memmingen
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 16:30
Menz & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Kempten
Dieselstraße 4, 87437 Kempten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 16:30
Menz & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Illertissen
Dietenheimer Straße 49, 89257 Illertissen
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 16:30